Tschüss, Papierbon!
Was sich jetzt an der Kasse ändern soll
29.11.2025 – 12:47 UhrLesedauer: 4 Min.

Viele empfinden Papierbons als lästigen Müll. Doch ausgerechnet dieser Zettel spielt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Steuerbetrug – noch. Eine Umfrage zeigt, was Verbraucher wirklich wollen.
Nur wenige Menschen freuen sich über den Kassenzettel, der nach jedem Einkauf aus dem Gerät rattert – vor allem bei kleinen Einkäufen, wie etwa beim Bäcker. Viele lassen ihn direkt liegen, andere werfen ihn später weg. So banal der Bon in manchen Einkaufssituationen wirken mag – er ist tief in ein komplexes Kontrollsystem eingebettet. Denn die Bonpflicht in Deutschland dient nicht nur der Dokumentation, sondern soll auch verhindern, dass Bargeldumsätze verschwinden und dem Staat somit Steuern entgehen.
Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Umfrage: Viele Verbraucher wünschen sich digitale Bezahlmöglichkeiten und Alternativen zum Papierbon. Doch wenn die Bonpflicht abgeschafft und durch digitale Lösungen ersetzt wird – wie bleibt das System sicher und transparent, und was bedeutet das konkret für Ihren Alltag?
Der Bezahlvorgang an der Kasse läuft für Verbraucher routiniert ab: Ware aufs Band, Scannen, Bezahlen, Bon – fertig. Doch im Hintergrund steckt ein System, das Steuerbetrug verhindern soll. Die 2020 unter der Regierung von Angela Merkel eingeführte Bonpflicht existiert, weil Bargeschäfte besonders anfällig für Manipulation sind. Ohne Beleg könnten einzelne Verkäufe in der Bilanz leicht verschwinden und mithin die darauf fälligen Steuern. Der Bundesrechnungshof schätzt den jährlichen Schaden durch nicht erfasste oder manipulierte Umsätze auf bis zu 70 Milliarden Euro.
Mit der Pflicht, für jeden Vorgang einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten, sollen Transaktionen sichtbar bleiben und sich später nachvollziehen lassen. Ob jemand den Bon tatsächlich mitnimmt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Dokumentation, die Manipulationen erschwert und Kontrollen erleichtert.
Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass jeder Geschäftsvorfall in elektronischen Kassensystemen eindeutig dokumentiert werden muss. Der Bon dient als sichtbarer Nachweis und enthält neben den gekauften Produkten technische Angaben wie die Seriennummer der Kasse, Transaktionsnummern sowie Daten zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die Manipulationen verhindern sollen. Diese Informationen stehen direkt auf dem Bon oder im QR-Code und machen jeden Kauf nachvollziehbar.
Offene Ladenkassen (auch Schubladenkassen genannt), die keine Bons ausdrucken können, sind von der Bonpflicht ausgenommen. Betreiber müssen jedoch alle Transaktionen manuell und nachvollziehbar dokumentieren, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen. Etwa durch Eigenbelege für die Buchhaltung. Auf Kundenwunsch müssen Händler eine manuelle Quittung ausstellen.
Dennoch gibt es reichlich Kritik, beispielsweise von Oliver Abl, Regionalmanager bei Fiskaly, einem Unternehmen, das sich auf digitale Signaturen für Kassentransaktionen spezialisiert hat. „Viele sehen Papierbons als überflüssige Bürokratie an. Sie verursachen Müll und kosten die Händler Geld”, so Abl.
