Übernimmt die Krankenkasse eine Therapie, Behandlung oder Untersuchung nicht, zahlt der Patient aus eigener Tasche. Für gesetzlich Versicherte stellt sich die Frage, was ein Arztbesuch als Selbstzahler kostet.
Privat versicherte Personen gehen für Arztrechnungen in Vorkasse und erhalten das Geld zurück. Wird eine Leistung als Selbstzahler in Anspruch genommen, trägt der Patient die Kosten vollständig selbst.
Wann kommt es zu Selbstzahlung?
Meistens kommt das bei Leistungen vor, die nicht zu den regulären vertragsärztlichen Behandlungen gehören. Der Arzt kann keine Rechnung an die Krankenkasse stellen und rechnet direkt mit Ihnen ab. Die häufigsten Gründe, warum Ärzte ihre Rechnung direkt an Patienten stellen, sind:
- Inanspruchnahme von IGeL-Angeboten (individuelle Gesundheitsleistungen)
- Wunschleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden
- Gesetzliche Krankenversicherung mit Kostenerstattungsmodell
- Private Krankenversicherung mit Vorausleistungen
Die Kosten für eine Selbstzahler-Leistung hängen von der Gebührenordnung für Ärzte ab. Sämtliche Leistungen sind in einem Katalog verzeichnet. An die Preise muss sich jeder Arzt halten. Er ist verpflichtet, Ihnen eine Rechnung mit Ausweisung aller Positionen zu stellen. Denken Sie daran, im Vorfeld einen Behandlungsvertrag über die gewünschte Maßnahme abzuschließen.
Was kostet ein Arztbesuch als Privatpatient?
Eine Konsultation des Hausarztes zu einem Gesprächstermin kostet zwischen 30 und 70 Euro, je nach Gebührenordnung, Dauer des Gesprächs und eventuellen Untersuchungen. Grundsätzlich sind Arztbesuche für Privatversicherte letztendlich kostenfrei. Die private Krankenversicherung erstattet die Leistungen im Anschluss, sobald die Rechnung eingereicht wurde.
Als Selbstzahler zum Arzt – für gesetzlich versicherte Patienten möglich?
Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für notwendige Behandlungen. Wünschen Sie Sonderuntersuchungen oder Therapien, für die es bislang keine Kostenübernahme gibt, zahlen Sie diese als Selbstzahler. Sie dürfen als gesetzlich Versicherter auch eine Privatpraxis aufsuchen und entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Der Arzt schließt den Behandlungsvertrag direkt mit Ihnen und rechnet entsprechend ab. Lassen Sie sich im Vorfeld eine Kostenübersicht geben, um die genauen Preise für die Behandlungen zu erfahren.