Gekuttert, gewolft und geräuchert

Ist wirklich Tee in der Teewurst?

Es gibt sie in fein oder grob: Ein Brot mit Butter und Teewurst ist für viele eine leckere Sache. Aber was ist eigentlich in der orangefarbenen Streichwurst drin?

Aktualisiert am 18.12.2024 – 10:41 Uhr|Lesedauer: 2 Min.

Die Teewurst zählt zu den beliebtesten Streichwürsten in Deutschland. Sie überzeugt durch ihren milden Geschmack und ihre weiche Konsistenz. Doch der Name sorgt bei vielen Verbrauchern für Verwirrung: Ist tatsächlich Tee in der Teewurst enthalten?

Ein Brot mit Teewurst: Viele lieben ihren rauchigen Geschmack. (Quelle: Frans Rombout, Photographer: Picture Partners)

Die Teewurst wurde Ende des 19. Jahrhunderts von einer Fleischerei in Rügenwalde (Pommern) entwickelt. Der Name ist jedoch irreführend, denn mit Tee hat die Wurst tatsächlich nichts zu tun. Der Begriff „Tee“ im Namen rührt vielmehr daher, dass die Wurst ursprünglich zu Teezeiten, also bei der nachmittäglichen Jause oder Vesper, serviert wurde. Sie galt als besonders feine Delikatesse, die sich gut als Begleitung zu einer Tasse Tee eignete.

Die Teewurst ist eine Rohwurst. Sie wird aus verschiedenen Teilen vom Schwein hergestellt: Schweineschulter, Schweinebauch und Speck werden zusammen im Fleischwolf zerkleinert und gekuttert. Danach wird die Masse gewürzt, in Naturdärme oder Kunstdärme abgefüllt und reift zwei bis zehn Tage, bevor sie über Buchenrauch geräuchert wird.

Nicht nur das Räuchern und die Reifung, sondern auch typische Gewürze verleihen Teewürsten ihren charakteristischen Geschmack. Klassisch werden Pökelsalz, Pfeffer, Zucker, Paprika edelsüß, Wacholderrum und Muskatnuss verwendet. Für die Haltbarkeit kommen bei industriell gefertigten Produkten in der Regel noch Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel hinzu.

Die Bezeichnung „Teewurst“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet, dass theoretisch jede Wurst diesen Namen tragen könnte. Allerdings gibt es strenge Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Nach der „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden. Heißt: Würde ein Hersteller der Wurst tatsächlich einen Hauch Tee hinzufügen, wäre das nicht verboten, müsste aber klar auf der Verpackung ausgewiesen werden.

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