Vermächtnisse werden im Alltag genutzt, um den letzten Willen eines Erblassers umzusetzen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Ein Überblick.

Wenn Sie über Ihre Zukunft nachdenken, stellen Sie sich vielleicht die Frage: Was möchte ich hinterlassen? Und wie kann ich sicherstellen, dass das, was mir am Herzen liegt, auch nach meinem Ableben weiterlebt? Mit einem Vermächtnis können Sie Ihre persönlichen Wünsche leicht umsetzen. Wir zeigen, was sich dahinter genau verbirgt und wie Sie bei der Erstellung Ihres Vermächtnisses vorgehen sollten.

Ein Vermächtnis ist eine besondere Form der Zuwendung im Erbrecht, die es Ihnen erlaubt, bestimmte Vermögenswerte an einzelne Personen zu vermachen. Während es allein schon aufgrund der gesetzlichen Erbfolge stets einen Erben für Ihr Vermögen gibt, existiert ein Vermächtnis nur, wenn Sie es in einer letztwilligen Verfügung wie einem Testament oder einem Erbvertrag anordnen. Anders als ein Erbe wird Ihr Vermächtnisnehmer nicht Ihr Gesamtrechtsnachfolger und haftet in der Regel nicht für Nachlassverbindlichkeiten.

Eine besondere Form des Vermächtnisses ist das Vorausvermächtnis, bei dem der Begünstigte gleichzeitig Erbe und Vermächtnisnehmer ist und zusätzlich zu seinem Erbteil und vor der eigentlichen Erbauseinandersetzung einen bestimmten Vermögenswert erhält. Die vermachten Gegenstände (zum Beispiel Immobilien, Bargeld, Unternehmen) werden nicht auf den Erbteil angerechnet.

Mit einem Vorausvermächtnis haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihrer Erbengemeinschaft gegenüber den anderen zu bevorzugen. Formulieren Sie in Ihrem Testament aber klar, dass es sich um ein Vorausvermächtnis handelt, um Verwechslungen mit einer Teilungsanordnung zu vermeiden. Mehr zum Vorausvermächtnis lesen Sie hier.

Ein Vermächtnis ermöglicht Ihnen eine große Flexibilität und viele Vorteile:

Sie haben sich dafür entschieden, Ihrem handschriftlichen Testament oder der notariell beurkundeten Form ein Vermächtnis hinzuzufügen? Dann sollten Sie folgende Dinge beachten:

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermächtnis bindend ist, und einen Testamentsvollstrecker bestellen, der die Umsetzung überwacht. Holen Sie sich gegebenenfalls auch rechtlichen Beistand ein.

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