Wer eine Steuererklärung abgibt, erhält anschließend einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Was es damit auf sich hat und was es zu beachten gilt.

Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen, legt der Steuerbescheid fest. Doch was ist das überhaupt? Wer bekommt einen Einkommensteuerbescheid? Und was ist damit zu tun? Die Antworten auf diese Fragen im Überblick.

Was ist mit Einkommensteuerbescheid gemeint?

Ein Einkommensteuerbescheid ist ein amtliches Schreiben vom Finanzamt. Es ist mehrere Seiten lang und hat stets den gleichen Aufbau:

Auf der ersten Seite finden Sie Ihre persönlichen Daten, zum Beispiel Ihre Adresse, die Steuer-ID und die Bankverbindung. Außerdem erfahren Sie dort, ob Sie Einkommensteuer erstattet bekommen oder nachzahlen müssen und wenn ja, wie viel.

Auf den folgenden Seiten können Sie die genaue Berechnung der Steuer nachvollziehen. Das Finanzamt schlüsselt dort alle Einkünfte und akzeptierten Ausgaben auf. Nehmen die Steuerbeamten nicht alle Kosten an, die Sie absetzen wollten, finden Sie die Begründung dazu auf der letzten Seite des Einkommensteuerbescheids.

Wie bekomme ich den Einkommensteuerbescheid?

Der Einkommensteuerbescheid geht Ihnen in der Regel per Post zu. Es ist aber auch möglich, ihn zusätzlich oder auch ausschließlich digital, also papierlos, zu bekommen. Die elektronische Variante finden Sie in Ihrem Postfach des Onlineportals Elster. Sie erreicht Sie schneller als der klassische Brief.

Jeder Steuerzahler entscheidet selbst darüber, ob er den Einkommensteuerbescheid ausschließlich digital erhalten möchte. Dafür muss er im Elster-Portal eine elektronische Einwilligung erteilen. Wer die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, muss diesem eine Vollmacht ausstellen, damit dieser direkt über Elster auf den Bescheid zugreifen kann. Eine nachträgliche Änderung ist jederzeit möglich.

Wann bekomme ich den Einkommensteuerbescheid?

Grundsätzlich erhalten Sie nur dann einen Einkommensteuerbescheid, wenn Sie auch eine Steuererklärung abgegeben haben. Dazu ist nicht jeder verpflichtet. Wer zum Beispiel Arbeitnehmer ist und keine weiteren Einkünfte neben seinem Arbeitslohn hat, führt bereits jeden Monat Lohnsteuer über seine Gehaltsabrechnung ab. Seine Steuerschuld ist damit also beglichen. Lesen Sie hier, wann eine Steuererklärung für Sie Pflicht ist.

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