So kommen Sie durch
Idiotentest: Deshalb scheitert jeder Zweite an der MPU
Aktualisiert am 04.12.2024 – 13:36 UhrLesedauer: 5 Min.
Die Sorge vor dem „Idiotentest“ scheint berechtigt. Denn fast jeder Zweite scheitert an der MPU. Wie Sie die Untersuchung erfolgreich meistern.
Bereits eine Alkoholfahrt genügt – und die MPU ist unausweichlich. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) soll klären: Darf ein auffällig gewordener Autofahrer seinen Führerschein behalten oder ist er dazu nicht geeignet?
Jahr für Jahr müssen etwa 90.000 Autofahrer zur MPU antreten – etwa jeder Zweite scheitert. Mit gutem Grund zittern Betroffene deshalb dem Termin entgegen. Aber wie kann es so weit kommen? Was geschieht bei der MPU? Und wie bereiten Sie sich ideal darauf vor?
Bei Zweifeln an Ihrer Eignung als Verkehrsteilnehmer kann ein Gericht oder eine Behörde Ihre Fahrerlaubnis einziehen und eine MPU anordnen.
Dabei beurteilt ein Sachverständiger, welches Risikopotenzial von Ihnen ausgeht: Wie sicher können Sie am Verkehr teilnehmen, wie stark würden andere dadurch gefährdet. Der Experte fragt also nicht ab, wie gut Sie die Verkehrszeichen und Regeln kennen, sondern er prüft Ihre charakterliche Eignung.
Bei einem Scheitern wird die bestehende Fahrerlaubnis entzogen beziehungsweise keine neue erteilt. Die Kosten für das Gutachten liegen bei etwa bis 750 Euro (je nach Ursache). Hinzu können Kosten für Blut-, Urin- und Haaranalysen und für eine professionelle Vorbereitung kommen.
Grund der MPU | Kosten |
---|---|
Alkohol | ab 600 Euro |
Andere Drogen | ab 750 Euro |
Verkehrsrecht | ab 390 Euro |
Neurologisch-psychiatrische Auffälligkeiten | ab 550 Euro |
Körperlicher Mangel (etwa bestimmte Erkrankungen) | ab 550 Euro |
Der Hauptgrund für eine angeordnete MPU sind Alkohol- und Drogendelikte.
Die MPU setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- eine medizinische Untersuchung (kann z.B. eine Blutabnahme enthalten)
- einen Reaktionstest
- ein psychologisches Gespräch
In diesem Gespräch prüft der Gutachter, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt und Ihr Verhalten verändert haben. Sie sollten unter anderem Ihren Fehler erklären können und auch, warum Sie ihn überhaupt begangen haben. Der Gutachter will auch wissen, wie Sie Ihr Verhalten geändert haben und wie Sie sicherstellen, frühere Fehler nicht zu wiederholen.
Experten raten dazu, in diesem Gespräch offen und ehrlich aufzutreten. Die erfahrenen Gutachter erkennen schnell, ob Sie es ernst meinen oder nur einen vorbereiteten Text vortragen.
Der typische Verlauf einer MPU
- Bei der Anmeldung erfahren Sie das weitere Prozedere. Ihre Personalien werden eingesehen, Zahlungsvorgänge geprüft und Sie erhalten Informationen zum Ablauf der weiteren Untersuchung.
- Sie erhalten zwei bis drei Fragebögen zu Ihrem Lebenslauf, zu Gesundheit und Erkrankungen und zum Untersuchungsanlass, etwa dem Missbrauch von Alkohol oder anderen Drogen.
- Ein Leistungstest am Computer zeigt Ihre Fähigkeiten in den für den Führerschein relevanten Bereichen (Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion).
- Bei der medizinischen Untersuchung prüft man Ihre körperlichen Voraussetzungen (Herz oder Kreislauf, Nerven und Reflexe, ggf. alkohol- und drogenspezifische Werte).
- Das folgende psychologische Gespräch dauert etwa 45 Minuten. Sie schildern die Verkehrsdelikte ausführlich aus Ihrer Sicht und erläutern Ihre Erfahrungen, Veränderungen und Vorsätze für Ihr zukünftiges Verhalten. Anschließend gibt der anwesende Psychologe eine Beurteilung ab. Fast die Hälfte aller MPU-Kandidaten scheitert hier.
- Etwa zehn Tage nach dem Begutachtungstermin erhalten Sie das schriftliche Gutachten mit den einzelnen Untersuchungsergebnissen und der abschließenden Beurteilung.
Die Durchfallerquote ist zwar hoch. Aber: Von den Kandidaten, die sich rechtzeitig informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, bestehen mehr als 80 Prozent die MPU auf Anhieb. Das besagen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Dazu nehmen Sie am besten zunächst an einem Informationsabend teil. Organisationen wie Tüv und Dekra bieten solche Veranstaltungen kostenlos an.
Wichtig ist, dass Sie während der Vorbereitung Ihre Einstellung zum Straßenverkehr überdenken. Dabei können Sie verschiedene professionelle Unterstützung nutzen:
- Individuelle Beratungsgespräche (etwa 100 Euro)
- Gruppenmaßnahmen (etwa 600 bis 800 Euro)
- verkehrstherapeutische Einzelgespräche (etwa 1.000 Euro, hier erstellen Sie mit einem seriösen Berater einen Fahrplan für den Weg zurück zum Führerschein)
Im Internet können Sie auf Anbieter mit windigen Versprechen stoßen: Sie trainieren angeblich die richtigen Antworten auf Fragen in der MPU oder sie bieten Schauspielunterricht, sogar mit Geld-Zurück-Garantie. Meiden Sie unbedingt solche Angebote. Mit einer erfundenen Geschichte und gespielter Reue werden Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht zurückerhalten.
Qualifizierte Beratung erhalten Sie stattdessen von einem Psychologen mit Diplom oder Master sowie verkehrspsychologischer Ausbildung. Er sollte sich außerdem in der Diagnostik zu Alkohol- und Drogenkonsum und im Straßenverkehrsrecht auskennen. Während der Beratung macht er Aufzeichnungen, danach erhalten Sie ein Beratungsergebnis oder eine Teilnahmebescheinigung.
Wer Sie gut und seriös auf die MPU vorbereiten kann, erfahren Sie zum Beispiel bei einer Info-Veranstaltung (siehe oben).
Das kann sehr schnell gehen. Der häufigste Grund ist Alkohol am Steuer, gefolgt von Drogen. Weitere Gründe sind körperliche Mängel oder sonstige Verkehrsauffälligkeiten (etwa viele Punkte in Flensburg).
Allerdings gibt es hier einen wichtigen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Fahrverbot gilt für ein bis drei Monate. Dann wird zwar der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots einkassiert. Die Fahrerlaubnis bleibt davon aber unberührt. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Dazu müssen Sie ihn nicht neu beantragen.
Wann genau Sie den Führerschein abgegen, können Sie innerhalb einer Viermonatsfrist selbst entscheiden. Dadurch sollen Härtefälle verhindert werden.
Dieses Angebot gilt allerdings nicht für Wiederholungstäter, die in den zwei Jahren zuvor bereits zu einem Fahrverbot verdonnert wurden.