Hunde können schnell zu einem teuren Unterfangen werden, auch wegen der Hundesteuer. Warum muss man die eigentlich bezahlen? Wir finden es heraus.
Dackel, Schäferhund, Golden Retriever und viele mehr: Hunde sind gerade in Deutschland beliebte Haustiere. Der „beste Freund des Menschen“ kann Haus und Hof bewachen, aber auch zum Kuscheln mit aufs Sofa klettern. Die Vierbeiner haben eine lange Geschichte als Haustiere in Deutschland. Daraus hat sich die Hundesteuer entwickelt, die bis heute erhoben wird. Wir beleuchten die Sache genauer.
Bereits im 15. Jahrhundert gab es Bauern im Raum des heutigen Deutschlands, die eine Abgabe für ihre Hunde zahlen mussten. Diese wurde allerdings noch in Form von Korn entrichtet. Grundlage für die heutige Hundesteuer sind Abgaben, welche im 19. Jahrhundert eingeführt wurden. Solche Steuern galten in mehreren der damals einzelnen deutschen Staaten, etwa Preußen oder Berlin. Die Gründe für die Abgabe waren unterschiedlich:
Seit 1949 ist die Hundesteuer eine Gemeindesteuer in Deutschland. Wie viel Hundesteuer Sie zahlen müssen, hängt daher von der Stadt beziehungsweise Gemeinde ab, in der Sie leben. Diese bestimmt, wer die Abgabe zahlt und wie hoch sie ausfällt.
Auch wenn sich die Hundesteuer in Deutschland historisch entwickelt hat, stehen heute andere Gründe dahinter als damals. Laut dem Bundesfinanzministerium hat die Hundesteuer vor allem „ordnungspolitische Ziele“. Übersetzt bedeutet das: Die Abgabe soll unter anderem die Anzahl von Hunden begrenzen. Deshalb ist die Steuer für Ihren zweiten oder dritten Hund oft höher als für den ersten. Außerdem zählen Hunde laut Bundesfinanzministerium nicht zum allgemeinen Lebensbedarf.
Viele denken, dass die Hundesteuer direkt verwendet wird, um die Stadt oder Gemeinde hundefreundlich zu gestalten – also zum Beispiel, um Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Das stimmt aber nicht. Die Hundesteuer ist nicht an einen besonderen Zweck gebunden, ebenso wie etwa die Einkommenssteuer. Sie finanziert allgemein die Aufgaben einer Kommune. Die entsprechende Kommune entscheidet dann, wofür sie das Geld einsetzt.