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Warnung vor untergeschobenen Energieverträgen: „Vermehrt Beschwerden“

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Warnung vor untergeschobenen Energieverträgen: „Vermehrt Beschwerden“
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„Vermehrt Beschwerden“

Warnung vor untergeschobenen Energieverträgen


06.12.2025 – 15:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch beenden und keine persönliche Daten übermitteln. (Symbolbild) (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa)

Die Zahl der untergeschobenen Energieverträge steigt, beobachten Verbraucherschützer. So können Sie sich vor aufdringlichen Anbietern schützen.

Unerlaubte Anrufe und erfundene Kundendaten: Verbraucherschützer beobachten eine Zunahme von Fällen, in denen Energieverträge ohne Zustimmung der betroffenen Personen abgeschlossen wurden. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt, liegen ihr in diesem Zusammenhang zahlreiche Beschwerden vor.

„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Trotz der Ablehnung hätten die Kunden im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen erhalten.

„Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind“, so Zietlow-Zahl. Dazu gehörten „falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“ Einige Verbraucher meldeten zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden.

Gut zu wissen: Tatsächlich könnten Energieverträge nur schriftlich abgeschlossen werden, schreiben die Verbraucherschützer. Mündliche Zusagen am Telefon hätten keinen rechtlichen Bestand.

Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.

Man rate dringend dazu, „untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten“, sagt Zietlow-Zahl. Zudem sollten Betroffene unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und mitteilen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist.

Ungebetenen Vertretern sollte grundsätzlich kein Zutritt zum eigenen Grundstück gewährt werden, raten die Verbraucherschützer. Sollten sich die aufdringlichen Vertreter weigern, zu gehen, könne die Polizei gerufen werden.

Am Telefon gilt: „Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben“. Nur so könnten sich Verbraucher wirksam vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken schützen.

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