Das Auto falsch geparkt? Wenn Sie deshalb abgeschleppt wurden, kann es teuer werden. Doch in vielen Fällen gibt es nur ein Knöllchen. Wann was der Fall ist.
Schon wenn Sie vergessen, eine Parkscheibe sichtbar im Fahrzeug zu platzieren, drohen Ihnen ein Strafzettel und ein anschließendes Verwarnungsgeld. Das kostet zum Beispiel je nach Parkdauer bis zu 40 Euro. Abgeschleppt werden Sie jedoch meist nicht – zumindest, solange Sie auf einem markierten Parkplatz stehen und weitere Parkplätze frei sind.
Anders verhält es sich, wenn Ihr Auto jedoch andere Autofahrer am Parken hindert. Dann kann es sein, dass der Abschleppwagen kommt. Und das wird teuer. Zum Bußgeld kommen Abschleppkosten – und die können sich auf mehrere Hundert Euro belaufen.
Doch wann genau gibt es (nur) ein Bußgeld, und wann rückt (zusätzlich) der Abschleppwagen an?
Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?
Grundsätzlich darf ein Auto abgeschleppt werden, wenn es aufgrund seiner Parksituation andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, zum Beispiel in unübersichtlichen Kurven oder auf Rad- und Fußgängerwege. Wird Ihr Auto im öffentlichen Raum abgeschleppt, müssen Sie die Polizei rufen.
Und auch auf Behindertenparkplätzen darf ein verbotswidrig abgestellter Pkw von der Polizei auf Kosten des verantwortlichen Fahrers abgeschleppt werden – auch dann, wenn niemand vom Parken abgehalten wird.
Beachten Sie auch, dass selbst ein ordnungsgemäß geparktes Auto in manchen Fällen abgeschleppt werden darf, etwa dann, wenn Sie länger an einer Stelle parken und dort eine Baustelle eingerichtet wird. Die Haltverbotszeichen müssen allerdings rechtzeitig aufgestellt werden.
In den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ wurde dafür eine „Vorlaufzeit“ von 72 Stunden festgelegt, bevor das Halteverbot in Kraft tritt.
Falschparken: Unterschiedlich hohe Kosten
Sonderfall Privatgrundstück
Wenn Sie auf einem Privatgrundstück falsch geparkt haben, gelten besondere Regeln: Hier ist der Grundstückseigentümer oder auch der Mieter oder Pächter zuständig, wenn durch den Falschparker eine gemietete Fläche blockiert wird. Hier kommt es oftmals zum sogenannten „Umsetzen“. Gemeint ist damit, dass ein Abschleppunternehmen Ihr Auto an den Haken nimmt und wenige Meter weiter absetzt.
Dieser Vorgang wird in zahlreichen Fällen mit mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt, auch wenn kein Knöllchen erteilt wurde. Auf einem Privatgrundstück ist es nicht notwendig, dass Ihr Fahrzeug falsch geparkt ist oder eine Zufahrt behindert. Hier reicht schon der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB. So kann der Besitzer eines Privatgrundstücks jederzeit dafür sorgen, dass Falschparker verschwinden.
Gewerblich genutzte Parkplätze
Auf Parkplätzen wie beispielsweise von Supermärkten können Sie Strafzettel bekommen, wenn die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird in der Regel angegeben, wie lange Sie Ihr Auto am jeweiligen Ort parken dürfen und ob eine Parkscheibe verwendet werden muss.
Wer dagegen verstößt oder die erlaubte Parkdauer überschreitet, riskiert auch hier ein Knöllchen. Das ist allerdings kein öffentliches Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe. In einigen Fällen können die Supermarktbetreiber Ihr Auto auch abschleppen lassen.
Das kostet das Abschleppen
Für das Abschleppen von öffentlichen Straßen muss der Falschparker selbst aufkommen. Teilweise sind schon Kosten bei der Abholung vom Abschleppunternehmen oder einer Verwahrstelle zu begleichen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vorm Preisniveau vor Ort ab: Neben den Transportkosten kann das Abschleppunternehmen auch weitere Gebühren für die Vorbereitung des Abschleppens berechnen. In der Regel kommen in einem solchen Fall Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro auf Sie zu, plus eventuelle Bußgelder.