Hagel kann an Fahrzeugen enorme Schäden verursachen, doch wann wird aus einem Hagelschaden ein Totalschaden? Welche Kriterien gelten.

Hagel tritt häufig in den Sommermonaten auf, insbesondere in den Monaten Juni bis August, wenn heftige Gewitter auftreten. Dann rauschen Hagelkörner mit Durchmessern von wenigen Millimetern bis hin zu mehreren Zentimetern vom Himmel rauschen. Je nach Fallgeschwindigkeit kann das für draußen geparkte Autos verheerend sein: Zerschlagene Scheiben, verbeulte Karosserien und beschädigte Lackflächen sind typische Folgen.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben. Bei älteren Fahrzeugen kann dieser Wert schnell erreicht werden, da die Reparaturkosten durch die Vielzahl der Dellen und Schäden hoch ausfallen können.

Beispiel: Ihr 15 Jahre alter Kleinwagen könnte im guten Zustand noch 800 Euro beim Händler bringen. Wenn die Reparatur teurer ausfallen würde, handelt es sich um einen Totalschaden. Das kann auch der Fall sein, wenn die Sicherheitsstruktur des Fahrzeugs durch die Schäden beeinträchtigt wird.

Ob Sie ein Auto mit Totalschaden weiter fahren dürfen, hängt von der Art und Schwere der Schäden ab. Ist die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt, beispielsweise durch beschädigte tragende Teile, ist das Fahren nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich verboten. Schäden an der Windschutzscheibe müssen Sie unbedingt kurzfristig beheben lassen.

Hat Ihr Auto jedoch nur kosmetische Schäden erlitten, die keinen Einfluss auf die Fahr- und Verkehrssicherheit haben, können Sie es ohne Probleme weiterfahren. Im Zweifelsfall können Sie einen Profi checken lassen, ob es sicherheitsrelevante Schäden gibt.

In der Regel kommt die Teilkaskoversicherung für Hagelschäden am Auto auf – die Haftpflicht reicht nicht aus. Dabei wird sowohl der direkte Schaden am Fahrzeug als auch die Kosten für Ersatzteile und Arbeitsaufwand übernommen, vorbehaltlich der Selbstbeteiligung, die im Vertrag festgeschrieben wurde.

Bei einem Totalschaden erhalten Sie von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zurück. Allerdings können Versicherungen die Leistung verweigern, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann – zum Beispiel, wenn Sie das Auto bei einer angekündigten Unwetterwarnung im Freien stehen lassen haben.

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