Als Eigentümer einer Immobilie möchten Sie wahrscheinlich bis an Ihr Lebensende darin wohnen bleiben. Wie Sie das ohne Probleme hinbekommen.

Ein lebenslanges Wohnrecht kommt meist ins Spiel, wenn Eigentümer die Erbschaftsteuer umgehen wollen. Dafür überschreiben Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Haus oder Ihre Wohnung Ihren Kindern und vereinbaren dabei ein lebenslanges Wohnrecht oder Wohnungsrecht. Dennoch können sich im Laufe der Zeit Kündigungsgründe ergeben. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Die Begriffe mögen sich gleich anhören, doch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht:

Für das Wohnungsrecht muss ein notariell beurkundeter Vertrag vorliegen. In der Regel ist er mit einem Schenkungs- oder Kaufvertrag kombiniert. Ein Eintrag ins Grundbuch ist dabei obligatorisch. Damit dürfen Sie auch bei einem Verkauf weiterhin in Ihrem Haus wohnen bleiben. Lesen Sie hier, was Sie ein Eintrag ins Grundbuch kostet.

Beim Vorliegen gewisser Umstände kann es zum Entzug eines Wohnrechts oder Wohnungsrechts kommen. Ohne Ihre Zustimmung entzieht man es Ihnen und löscht Sie aus dem Grundbuch. Möglich ist das in folgenden Situationen:

Ein Wohnrecht auf Lebenszeit stellt eine persönliche Dienstbarkeit dar. Es ist unmöglich, die Immobilie zu verkaufen, zu vererben oder auf irgendeine andere Art und Weise an Dritte zu übergeben. Anders sieht es aus, wenn der Berechtigte auf sein Wohnrecht verzichtet und eine Löschung aus dem Grundbuch veranlasst.

Grundsätzlich erlischt ein Wohnrecht auf Lebenszeit erst mit dem Tod des Berechtigten. Basierend auf dem derzeitigen Gesundheitszustand oder einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit lassen sich individuelle Vereinbarungen treffen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Berechtigten sein lebenslanges Wohnrecht abzukaufen oder ihm eine Abfindung anzubieten. Bei Zustimmung erfolgt die Löschung im Grundbuch und Sie verfügen allein über den gesamten Wohnraum. Beachten Sie, dass der Berechtigte Ihrem Vorschlag nicht zustimmen muss. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung.

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