
Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).
Eventuell fordert das Amt noch weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder ein psychologisches Gutachten an. Die Zeitschrift „Finanztest“ empfiehlt, die persönlichen Gründe für die Änderung auf einem separaten Blatt zu notieren und dieses dem Antrag beizulegen.
Was ein öffentlich-rechtlicher Namenswechsel kostet, richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Ist dieser gering, kann der Wechsel unter 100 Euro kosten. In München und Hamburg zum Beispiel kostet eine Vornamensänderung ab 25 Euro, in Düsseldorf ab 50 Euro. Maximal ist in diesen Städten 300 (Düsseldorf), 500 (München) oder 1.000 Euro (Hamburg) dafür fällig. Der Nachname lässt sich in München für 50 bis 1.500 Euro ändern. In Düsseldorf betragen die Maximalkosten hierfür 1.200 Euro, in Hamburg 1.000 Euro.
Bei einer erfolgreichen Änderung kommen Folgekosten auf den Antragsteller zu, da dieser Dokumente wie den Personalausweis neu beantragen muss. Und auch wenn der Antrag abgelehnt wird, fällt eine Gebühr an. Sie beträgt laut „Finanztest“ zwischen 10 und 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.
In Rostock beispielsweise wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt 68 Namensänderungen pro Jahr dokumentiert, in Schwerin mit etwa zwölf deutlich weniger.













