Gilt nicht für alle
Wann Sie beim E-Bike eine Zulassung brauchen
Aktualisiert am 22.04.2025 – 11:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Fahrrad braucht doch keine Zulassung, oder? Bei einigen E-Bikes benötigen Sie jedoch eine Versicherung mit Kennzeichen. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen.
Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Besitzer von E-Bikes gibt es keine Pflicht, ihr Fahrrad zuzulassen. Denn bei dem Begriff gibt es einige Unschärfen – was die meisten Menschen E-Bike nennen, ist rechtlich gar keins.
Am weitesten verbreitet sind hierzulande die sogenannten Pedelecs: Die „Pedal Electric Cycles“ sind Elektrofahrräder, bei denen der Motor nur als Tretunterstützung dient und deren Motorleistung maximal 250 Watt beträgt. Man muss also selbst in die Pedale treten, damit es eine Erleichterung gibt.
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. In diesem Fall ist das Pedelec einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt, es gibt weder eine Zulassungs- noch eine Führerschein- oder Helmpflicht. Außerdem dürfen Sie mit einem Pedelec auch auf normalen Fahrradwegen fahren.
Anders ist die Situation, wenn Sie ein sogenanntes S-Pedelec oder ein „echtes“ E-Bike besitzen:
Entsprechend sollten Sie schon vor dem Kauf überlegen, welches Elektro-Bike zu Ihren Bedürfnissen passt – und entsprechend die rechtlichen Vorgaben beachten, um Bußgelder zu vermeiden.