Kasko-Police

Unklarer Unfallhergang: Wann muss die Versicherung zahlen?


13.04.2025 – 12:51 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ordentliche Delle im Auto: Gut, wenn man versichert ist – doch manchmal gibt es auch hier Probleme. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Nach einem Unfall müsste die Kaskoversicherung einspringen – doch in einem Fall weigert sie sich: Sie wittert Manipulation. Wer ist dann in der Nachweispflicht?

Eine Frau gibt an, ihr Auto sei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen und beschädigt worden. Allerdings lässt sich der exakte Ablauf des Unfalls nicht ohne Zweifel aufklären – die Versicherung weigert sich daraufhin, zu zahlen. Begründung: Möglicherweise läge ein manipulierter Unfall vor. Die Frau zieht vors Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das über diesen Fall zu entscheiden hat (AZ: 12 U 12/24); die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert darüber.

Und das Gericht gibt der Frau recht: Die Schäden am Auto konnten – nach Art und Beschaffenheit – nur durch einen Unfall entstanden sein. Der Unfall selbst war damit nicht strittig. Da die Versicherung ihren Vorwurf der Manipulation nicht beweisen konnte, reichte das dem Gericht, sie zur Zahlung zu verdonnern.

Die Verkehrsrechtsfachleute des Anwaltvereins heben als Fazit hervor, dass Kaskoversicherte nicht in jedem Fall den detaillierten Unfallhergang beweisen müssen, um Leistungen der Kasko zu erhalten: „Es genügt, wenn die Schäden typischerweise auf einen Unfall zurückzuführen sind und der Versicherer den Verdacht der Manipulation nicht belegen kann.“

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