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Finanzen

Wann Konsequenzen für Arbeitnehmer drohen

wochentlich.deVon wochentlich.de31 Juli 20253 Min Gelesen
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Wann Konsequenzen für Arbeitnehmer drohen
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Wann Konsequenzen für Arbeitnehmer drohen

Arbeitszeitbetrug

Selbst kleine Schummeleien können Sie den Job kosten

31.07.2025 – 14:50 UhrLesedauer: 3 Min.

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Privates Surfen im Internet (Symbolbild): Während der Arbeitszeit kann das unter Umständen als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

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Manche Beschäftigte nehmen es mit der Arbeitszeit nicht so genau. Wo Betrug anfängt, welche Grauzonen es gibt und welche Konsequenzen drohen.

Frühzeitig einstempeln, einen Arzttermin vorschieben oder im Homeoffice nebenher privat im Internet surfen: Ein wenig Schummelei gehört für manche dazu, wenn es um die Arbeitszeit geht. Doch das kann mitunter schwerwiegende Folgen haben. Was Beschäftigte zum Thema Arbeitszeitbetrug wissen müssen.

„Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte wissentlich unrichtige Angaben zur geleisteten Arbeitszeit machen“, sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Professor Michael Fuhlrott für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

  • Falsche Einträge: So hart sind die Folgen von Arbeitszeitbetrug

Ebenfalls von Arbeitszeitbetrug ist die Rede, wenn Beschäftigte die Arbeitszeitvorgaben bewusst unterlaufen – etwa, indem sie ein- und ausstempeln, ohne eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht zu haben. „Auch wenn man elektronische Geräte zur Arbeitszeiterfassung manipuliert oder andere mit dem Ein- und Ausstempeln beauftragt, spricht man von Arbeitszeitbetrug“, sagt die Juristin Josephine Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Laut Fuhlrott ist die rechtliche Grundlage vor allem der Arbeitsvertrag. Demnach schulden Beschäftigte einen bestimmten Umfang an Arbeitsleistung, beispielsweise 40 Stunden pro Woche. Diese müssen sie erbringen (das ist ihre Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis) und auch korrekt dokumentieren (das ist ihre Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis).

Graubereiche gibt es vor allem bei Vertrauensarbeitszeit und mobilem Arbeiten. „Auch kurze Raucherpausen oder private Telefonate dokumentieren viele nicht – hier kommt es auf Ausmaß, Häufigkeit und betriebliche Regelungen an“, sagt Fuhlrott.

Zwei Beispiele: Wird es im Unternehmen etwa geduldet, dass man für Raucherpausen in moderatem Umfang nicht ausstempelt? Was ist, wenn der Arbeitnehmer sich einen Kaffee holt und mit einer Kollegin an der Kaffeemaschine einen 15-minütigen Plausch über den letzten Urlaub hält, also sich nicht über Arbeitsthemen austauscht?

„Formal ist dies keine Arbeitszeit, sondern Pausenzeit“, so Fuhlrott. Allerdings: Laut Josephine Klose dürften in den meisten Firmen Privatgespräche in aller Regel in geringem Umfang akzeptiert sein. Schließlich trügen sie zu einer guten Atmosphäre und auch zu einer besseren Arbeitsleistung bei.

„Gerichte verharmlosen Arbeitszeitbetrug nicht“, sagt Klose. Dabei sei das Gewicht des Betrugs maßgeblich sowie der Grad des Vertrauensverlustes. Im Klartext bedeutet das: Auch kleinere Täuschungen können arbeitsrechtlich relevant sein, wenn sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erschüttern.

Fuhlrott verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln: Das Gericht hatte bei einem Fahrscheinprüfer, der während der von ihm dokumentierten Arbeitszeit umfangreich private Erledigungen vornahm, nicht nur die fristlose Kündigung für wirksam erachtet.

Die Richter verurteilten den Arbeitnehmer auch zum Ersatz der Detektivkosten in Höhe von knapp 20.000 Euro, die der Arbeitgeber nach entsprechenden Hinweisen verausgabt hatte, um den Arbeitnehmer zu überwachen und ihn des Arbeitszeitbetrugs zu überführen (LAG Köln, Urteil vom 11.2.2025 – 7 Sa 635/23).

Ein längerer Plausch am Kaffeeautomaten: Das kann bereits als Arbeitszeitbetrug gelten (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Ein längerer Plausch am Kaffeeautomaten (Symbolbild): Das kann bereits als Arbeitszeitbetrug gelten. (Quelle: FilippoBacci/getty-images-bilder)

Nein. „Andere mögliche Konsequenzen sind eine ordentliche Kündigung oder auch lediglich eine Abmahnung“, sagt Klose. Welche Folgen ein Arbeitszeitbetrug hat, hängt unter anderem vom Umfang des Betrugs, aber auch von weiteren Faktoren wie der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.

Denkbar sind auch Schadenersatzforderungen. „In gravierenden Fällen kann es auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs oder Urkundenfälschung geben, was aber in der Praxis sehr selten vorkommt“, so Fuhlrott.

„Der Arbeitgeber muss in einem Gerichtsverfahren stichhaltig beweisen, dass ein Beschäftigter Arbeitszeitbetrug begangen hat“, sagt Klose. Solche Beweise können etwa Zeugenaussagen, technische Protokolle oder Videoaufzeichnungen sein.

Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht anlasslos überwachen. „Es muss der begründete Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, wenn ein Arbeitgeber Detektive auf einen Arbeitnehmer ansetzt oder Keylogger nutzt“, so Klose. Ein Keylogger ist eine Software, mit der man an einem digitalen Gerät Tastatureingaben überwachen und aufzeichnen kann.

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