Die Hausratversicherung ist in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar. Was die Voraussetzungen sind und wo Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben.

Zahlen Sie Versicherungsbeiträge, können Sie diese von der Steuer absetzen, wenn die Versicherung Ihrer Vorsorge dient. Bei einer Hausratversicherung ist das in der Regel nicht der Fall. Es gibt aber eine Ausnahme.

Die Hausratversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Konkret heißt das: Befindet sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, können Sie die Beiträge zur Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen.

Wo trage ich die Hausratversicherung ein?

Dafür tragen Sie sie als Werbungskosten in der Steuererklärung ein. Diese finden Sie in der Anlage N. Beachten Sie aber, dass Sie den korrekten Betrag ermitteln. Das funktioniert so: Nehmen wir an, Sie besitzen oder mieten eine 100 Quadratmeter große Wohnung. Ihr häusliches Arbeitszimmer nimmt davon 15 Quadratmeter ein. Sie dürfen dann 15 Prozent der jährlichen Beiträge Ihrer Hausratversicherung steuerlich absetzen.

Die Kosten für die Hausratversicherung sind ebenfalls steuerlich absetzbar, wenn Sie Räume in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus betrieblich nutzen. Sie können diese dann als Betriebsausgaben anteilig von den Einnahmen Ihres Unternehmens abziehen.

Bewahren Sie in jedem Fall die Police Ihrer Hausratversicherung auf, um Sie dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen zu können.

Warum kann nicht jeder eine Hausratversicherung absetzen?

Das Steuerrecht setzt die Hausratversicherung mit einer Kasko-Versicherung gleich. Diese Versicherung ersetzt Ihnen zwar einen materiellen Schaden und sichert so Ihr Vermögen ab, allerdings geht es dabei nicht um eine dauerhafte Belastung in der Zukunft. Deshalb zählt eine Hausratversicherung nicht zu den Vorsorgeaufwendungen.

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