In beliebten Urlaubsregionen drohen oder toben schon heftige Waldbrände. Welche Rechte haben Pauschalurlauber und Individualreisende in so einem Fall?

Der Süden Europas wird derzeit wieder von einer Hitzewelle überrollt. Besonders in Griechenland war und ist es heiß und trocken. Hunderte Feuerwehrleute kämpfen gegen mehrere große Wald- und Buschbrände. Unter anderem brennt es auf den Inseln Kos, Chios und Kreta. Auf Kos mussten bereits mehrere Ortschaften und Hotels evakuiert werden.

Griechenland ist ein sehr beliebtes Urlaubsland, besonders auch unter Deutschen. Aber was sollte man tun, wenn im Urlaubsziel plötzlich Waldbrände ausbrechen? Das sind Ihre Rechte als Reisende.

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Laut Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sei etwa ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft ein solcher Grund. Extreme Hitze allein reiche aber nicht für eine kostenlose Stornierung aus.

Beginnt die Reise aber erst in ein paar Wochen, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden. Für die Stornierungsfrage aber kommt es genau darauf an. Wird die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt? Das lässt sich Wochen im Voraus nicht beantworten.

Laut Karimi außerdem wichtig: Die gebuchte Urlaubsregion muss betroffen sein – ein Brand irgendwo im Land reicht als Grund nicht aus.

Reisende aus Deutschland können kostenlos von ihrem Flug zurücktreten, was nur in Ausnahmesituationen rechtens ist. Ob sie das Geld für ihre gebuchte Reise vollständig zurückerhalten oder lieber auf ein anderes Reiseziel oder zu einem anderen Reisezeitraum umbuchen möchten, muss individuell geregelt werden.

Grundsätzlich gilt bei Flugverspätungen oder -ausfall innerhalb der EU ein einheitliches Recht: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden steht dem Reisenden eine Entschädigung zu. Fällt der Flug aus, wird ebenfalls eine Entschädigung fällig – erhalten Sie keinen Ersatzflug, können Sie zusätzlich die Ticketrückzahlung einfordern.

Und auch, wenn Ihr Flug umgebucht wird, können Sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen; werden Sie zudem kurzfristig auf einen anderen Tag umgebucht, gibt es ein Entschädigungsrecht.

Rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen Reisen in ein Land ab, ist für die Stornierungsbedingungen entscheidend, ob Urlauber bei einem Reiseveranstalter gebucht haben oder individuell reisen.

Für Pauschalurlauber gelten bei Reisewarnungen die gleichen Rechte wie während der Corona-Pandemie, erklärt Karimi. „Bei außergewöhnlichen Umständen können Urlauber kostenlos zurücktreten“. Dazu zählen Waldbrände genauso wie politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten.

Individualreisende könnten sich aber nicht darauf verlassen, kostenfrei zu stornieren. Das hänge davon ab, in welchem Land der Anbieter, etwa eine Fluggesellschaft, seinen Sitz hat und welche Gesetze dort gelten, so der Rechtsanwalt. In der Regel würden Urlauber ihr Geld vermutlich nicht zurückerhalten. Am besten also schon vorab mit der Option „kurz vorher kostenfrei stornierbar“ buchen.

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen Waldbrand in der Nähe von Athen. (Quelle: IMAGO/Marios Lolos/imago)

Wenn Touristen evakuiert werden und ihre Hotels verlassen müssen, greift auch in diesem Fall das Reiserecht.

Ist die Rückreise beispielsweise nicht sofort möglich, weil der Flugverkehr eingestellt oder überlastet ist, muss der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise Übernachtungskosten für maximal drei Tage übernehmen. Anspruch auf Schadenersatz haben Sie jedoch in diesem Fall nicht.

Wer nicht pauschal gebucht hat, für den gelten andere Rechte. In diesem Fall müssen Sie für Flug und Unterkunft separat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen, welche Rechte Sie haben. Muss allerdings das Hotel evakuiert werden, muss Ihnen der Betreiber den Zimmerpreis erstatten und darf keine Stornierungskosten verlangen.

Innerhalb der EU gelten für Flüge ebenfalls klare Richtlinien: Wird der Flug wegen einer Naturkatastrophe gestrichen, muss das Ticket erstattet oder ein alternativer Flug angeboten werden. Bei Absage eines Fluges haben Sie zudem Anspruch auf Versorgung mit Lebensmitteln und eine Unterkunft.

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