Vulkan bedroht Urlaubspläne

Was Bali-Reisende jetzt beachten müssen


13.11.2024 – 13:35 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein zerstörtes Schulgebäude am Fuß des Lewotobi Laki-Laki: Der Vulkan kommt nicht zur Ruhe. (Quelle: PEMULET PAUL)

Der Vulkanausbruch auf der Insel Flores beeinträchtigt nun auch das Urlaubsparadies Bali. Für Reisende eine Herausforderung.

Die immer neuen Eruptionen des Vulkans Lewotobi Laki-Laki auf der indonesischen Insel Flores stören den internationalen Luftverkehr. Mehrere Fluglinien kündigten seit Dienstag die Streichung von Dutzenden Flügen von der Urlaubsinsel Bali unter anderem nach Australien, Singapur und Malaysia an. Virgin Australia, Air Asia sowie Tigerair aus Singapur setzten Flugverbindungen aus. Die Entscheidung wurde aus Sicherheitsgründen wegen der immensen Aschemassen über dem Feuerberg getroffen.

Wer jetzt nach Bali fliegen wollte oder die Insel verlassen möchte, muss sich informieren. Kann ich von der Reise zurücktreten? Sind Umbuchungen möglich? Bekomme ich Geld zurück?

Das ist die rechtliche Lage: Ein Vulkanausbruch kann ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten und das Geld dafür erstattet zubekommen – eine solche Naturkatastrophe gilt als höhere Gewalt.

Wer ganz individuell nach Bali reisen möchte, ist zunächst auf sich allein gestellt, sagt die Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk. „Wenn Flüge nicht stattfinden können, haben Urlauber zwei Rechte: Sie können im Luftbeförderungsvertrag bleiben und von der Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung verlangen. Oder sie treten vom Vertrag zurück und bekommen das Geld wieder.“

Da ein Vulkanausbruch höhere Gewalt sei, kämen aber keine Entschädigungsansprüche oder Ähnliches hinzu. Auch Ausweichquartiere oder andere Reisekosten müssen solche Reisende selbst bezahlen. Mit Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenanbietern könne man aber über Kostenteilung verhandeln.

Pauschalurlauber haben ihren Veranstalter als Ansprechpartner, an diesen sollten sie sich als Erstes wenden. Das empfiehlt auch das Auswärtige Amt. Der Veranstalter müsse sich auch darum kümmern, Urlauber zurückzubringen.

„Der kann aber auch keine Wunder vollbringen“, sagt Fischer-Volk. Und die Kosten für einen erzwungenen längeren Bali-Aufenthalt in einer Unterkunft müssten Reisende selbst tragen, da es sich bei dem Vulkanausbruch um höhere Gewalt handele. Mehrkosten für die Rückbeförderung teilen sich allerdings Urlauber und Veranstalter. Sollte der Veranstalter auch nach ein bis zwei Tagen untätig bleiben, könne man selbst die Rückreise organisieren und die Hälfte der Mehrkosten vom Veranstalter zurückverlangen.

Sollte eine Bali-Reise zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattfinden können, dürfen Urlauber von ihrem Veranstalter ein Alternativangebot verlangen – zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort. Auch eine kostenfreie Stornierung geplanter Bali-Reisen sei aktuell möglich, sagt Fischer-Volk. Schadenersatzansprüche gebe es dagegen nicht.

Bei Rundreisen und Kreuzfahrten mit einem Stopp auf Bali kommt es darauf an, wie wichtig der Aufenthalt auf der Insel für das Angebot insgesamt ist. „Ist es ein prägender Abschnitt, kann man die ganze Reise wegen erheblicher Mängel möglicherweise stornokostenfrei kündigen“, sagt Fischer-Volk. Sollte Bali als kleinerer Teil der Reise ausfallen, können die Urlauber Mängelansprüche geltend machen.

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