Private Altersvorsorge
Reform der Riester-Rente: Dieser Vorteil soll behalten werden
07.12.2025 – 11:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Bundesregierung plant eine große Reform der privaten Altersvorsorge. Ein Baustein davon soll aus der Riester-Rente bestehen bleiben.
Nachdem am Freitag das Rentenpaket durch den Bundestag beschlossen wurde, hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eine weitere Reform für die Rente auf den Weg gebracht. Diesmal geht es um die private Altersvorsorge, die zuletzt mit der „Riester-Reform“ angepackt wurde.
Die Reform soll Verbrauchern mehr Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge geben; so soll es auch eine staatliche Förderung geben, wenn man am Kapitalmarkt (z. B. mit einem ETF-Sparplan) investiert und so ein Vermögen fürs Alter aufbaut. Doch auch andere Modelle werden unterstützt, dazu gehört die Förderung für selbst genutztes Eigentum.
Die sogenannte Eigenheimrente – häufig auch als Wohn-Riester bekannt – bleibt dem Referentenentwurf zufolge auch in Zukunft bestehen. Es gibt also wie bisher die Möglichkeit, Geld aus einem Riester-Vertrag zu entnehmen und es für die Tilgung eines Immobilienkredits zu verwenden. Auch die Förderung und steuerliche Vorteile, die man mit der Eigenheimrente bekommen kann, bleiben bestehen.
„Die Vorteile des selbst genutzten Wohneigentums in der Altersvorsorge sind x-fach durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt“, unterstreicht Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, die den Plan der Regierung begrüßen.
Oft werde in der öffentlichen Diskussion über die Vorteile des Kapitalmarkts gesprochen sowie die starken Renditen, die man hier erwarten kann. „Immobilien schneiden hier genauso gut ab wie Anlagen am Kapitalmarkt“, so Guthmann. „Sie haben aber einen entscheidenden Vorteil: Die Annehmlichkeiten des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung lassen sich schon lange vor dem Ruhestand genießen.“
Eine Änderung macht die Regierung mit der neuen Reform jedoch: Die Kapitalentnahme für eine Eigenheimrente müssen nicht mehr alle Anbieter eines geförderten Altersvorsorgeproduktes offerieren. Bisher war die Eigenheimrente ein verpflichtender Bestandteil eines jeden Riester-Vertrags. Das soll nun abgeschafft werden – stattdessen soll sich die Eigenheimrente bei denjenigen konzentrieren, die auf Immobilien spezialisiert sind, zum Beispiel Bausparkassen. Sparer können aber auch zwischen Altersvorsorgeprodukten hin- und herwechseln.
Die Riester-Reform ist noch nicht beschlossene Sache. Geplant ist, das Gesetz vor Weihnachten durch das Kabinett zu bringen und im neuen Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschieden zu lassen.














