Schreckmoment vor dem Urlaubsantritt: Sie haben keinen Reisepass – oder Ihrer ist abgelaufen. Wie und wo Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Das Wichtigste im Überblick


In der Regel dauert es etwa drei bis sechs Wochen (je nach Wohnort und Behörde), einen Reisepass anfertigen zu lassen. Wenn Sie jedoch zu spät merken, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, kann der vorläufige, grüne Reisepass die letzte Rettung sein.

Ein vorläufiger Reisepass (auch ePass oder Europass) wird innerhalb weniger Stunden angefertigt und Ihnen sofort vor Ort von der zuständigen Behörde ausgehändigt. Er kostet 26 Euro und ist ein Jahr lang gültig. Das Dokument kann nicht verlängert werden.

Trotz des schnellen Verfahrens sollten Sie aber genügend Zeit einplanen: Kurz vor Abflug ist es auch für einen vorläufigen Reisepass zu spät. Erkundigen Sie sich zudem vorher, ob an Ihrem Reiseziel ein vorläufiger Reisepass anerkannt wird. Die Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass beispielsweise nicht möglich: Der ePass enthält keinen Chip, sodass keine Fingerabdrücke gespeichert werden können.

Tipp: Da der vorläufige Reisepass nur begrenzt gültig ist, können Sie am besten direkt einen neuen, regulären Reisepass beantragen.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur dann ausgestellt, wenn der Reisepass auf dem normalen Amtsweg nicht mehr rechtzeitig beantragt werden kann – auch nicht im Expressverfahren. Das Bürgeramt kann daher darauf bestehen, dass Sie die Dringlichkeit durch Flugtickets oder Buchungsunterlagen belegen.

Haben Sie hingegen noch einige Tage Zeit bis zum Abflug, können Sie einen Express-Reisepass bei Ihrem örtlichen Bürgeramt beantragen. Dieser wird innerhalb von drei Werktagen ausgestellt. Der Express-Reisepass unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Reisepass, ist durch die schnellere Erstellung aber teurer.

Ältere Reisepasse: Im März 2017 wurde der neue Reisepass eingeführt. Ihr alter Reisepass ist aber bis zu seinem regulären Ablauf gültig. (Quelle: teutopress/imago-images-bilder)

Den vorläufigen Reisepass können Sie genau wie den normalen Reisepass bei der Passbehörde beziehungsweise beim Bürgeramt Ihrer Wohngemeinde beantragen. Der Auftrag für das Reisedokument muss nicht von der Bundesdruckerei bearbeitet werden. Das bedeutet, dass Ihnen der vorläufige Reisepass sofort während der regulären Öffnungszeiten des Amtes ausgestellt wird.

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen wollen:

  • Ihren alten Reisepass oder den Personalausweis (sofern kein Reisepass vorhanden ist)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Ihre Geburtsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch (sofern kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist oder es Abweichungen zu Eintragungen im Melderegister gibt)
  • Nachweis über die unmittelbare Reise wie Flugticket oder Reisevertrag

Ist es auch für einen vorläufigen Reisepass zu spät, weil sich erst am Flughafen herausstellt, dass Ihr Pass zu Hause liegt oder nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei Ihnen in diesem Notfall einen Reiseausweis vor Ort ausstellen.

Wichtig: Der Reiseausweis ist kein vorläufiger Reisepass – er gilt nur für die Dauer der Reise.

Für den acht Euro teuren Reiseausweis benötigen Sie einen offiziellen Identitätsnachweis wie beispielsweise Ihren abgelaufenen Reisepass, Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde. Erscheinen Sie allerdings nicht auf den allerletzten Drücker am Schalter, denn ohne ausreichend Zeit klappt es nicht mit dem Reiseausweis. Um Zeit zu sparen, können Sie ihn bereits vor dem Abflug auf der Homepage der Bundespolizei beantragen.

Der Ersatzausweis wird mit Ausnahme von Rumänien in allen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in folgenden Staaten für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt:

  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino

Wenn Sie einen bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass bei sich haben, können Sie in Verbindung mit dem Reiseausweis auch hier auf Einreise hoffen:

  • Irland
  • Kanada
  • Kroatien
  • Montenegro
  • Schweiz
  • Serbien
  • Südkorea

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr gültig. Sie sollten aber zusätzlich einen normalen Reisepass beantragen. Die Kosten finden Sie hier:

  • Personen ab 24 Jahren: 70 Euro (10 Jahre gültig), im Expressverfahren 102 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig), im Expressverfahren 69,50 Euro

Der klassische Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende ist ein Pass mit 48 Seiten interessant, da er mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel und Sichtvermerke bietet. Er kostet 22 Euro Aufpreis, also 59,50 bzw. 92 Euro). Der Expresszuschlag beträgt 32 Euro.

Video | So beantragen Sie den Reisepass richtig

Quelle: stroeer-video

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