Einige der von Israel in Gaza begangenen Handlungen scheinen unter die Bestimmung der Völkermordkonvention zu fallen, sagt der Internationale Strafgerichtshof. Eine erste Entscheidung in der Klage steht nun fest.
Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag fordert Israel auf, dafür zu sorgen, dass seine Truppen im Gazastreifen keinen Völkermord begehen. Zugleich müsse Israel sicherstellen, dass sich die humanitäre Lage dort verbessert, erklären die Richter in ihrer Entscheidung zu möglichen Sofortmaßnahmen im Gaza-Krieg. Aller Parteien in dem Konflikt unterlägen dem internationalen Recht. Das Gericht hat sich der Forderung Südafrikas nach einem sofortigen Waffenstillstand nicht angenommen.
Der IGH erkennt das Recht der Palästinenser, vor einem Völkermord geschützt zu werden, an. Insofern sei die Klage Südafrikas gegen Israel plausibel, erklären die Richter in ihrer Entscheidung.
Israel muss alles tun, um die Völkerrechtskonvention zu wahren. Israel muss sicherstellen, dass sein Militär keine Zivilbevölkerung angreift und alles daran setzen einen Genozid zu vermeiden. Sie müssen für humanitäre Versorgung sorgen. Sie müssen ermöglichen, dass Untersuchungen in Gaza stattfinden.
Gericht kommt Israels Bitte nicht nach
Die Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs, Richterin Joan E. Donoghue sagt: „Nach Ansicht des Gerichts scheinen zumindest einige der von Israel in Gaza begangenen Handlungen und Unterlassungen unter die Bestimmungen der Völkermordkonvention zu fallen.“ Angesichts dessen komme das Gericht zu dem Schluss, dass „es prima facie für die Entscheidung über den Fall auf der Grundlage von Artikel 9 der Völkermordkonvention zuständig ist.“ Der Bitte Israels, den Antrag abzulehnen, kann das Gericht nicht nachkommen.
Entscheidungen des Gerichtshofs sind bindend. Auch wenn er keine Machtmittel hat, diese durchzusetzen, wäre eine Zurechtweisung durch das höchste UN-Gericht doch eine Schlappe für Israel. Der internationale Druck würde wohl weiter zunehmen. Die Richter können auch anordnen, dass Israel Bericht erstatten muss über Maßnahmen zum Schutz der Palästinenser. Auch das hätte eine beträchtliche Außenwirkung.
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