Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts soll mit einem Komplizen Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben haben. In Berlin steht er vor Gericht. Aber noch geht es nicht um den Kern der Anklage.

Im Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Russland-Spionage hat die Verteidigung Zweifel an den Ermittlern und am Verfahren geäußert. Zudem werde sein Mandant in „folterähnlicher Einzelhaft“ festgehalten, sagte Verteidiger Johannes Eisenberg am Mittwoch vor dem Kammergericht Berlin. Das Gericht und die Bundesanwaltschaft wiesen die Vorwürfe zurück.

Eisenberg vertritt den 53 Jahre alten Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts Carsten L., der zusammen mit dem 32 Jahre alten Geschäftsmann Arthur E. angeklagt ist. Sie sollen nach Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben und dafür Hunderttausende Euro Agentenlohn bekommen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Landesverrat in besonders schwerem Fall vor. Die beiden Deutschen sitzen in Untersuchungshaft.

Weil sie sich in einem über Mitgefangene weitergeleiteten Brief ausgetauscht haben sollen, hatte das Gericht die Haftbedingungen verschärft. Carsten L. sei nun sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag „allein und isoliert“, sagte Eisenberg. Das komme Folter gleich. Der sechste Strafsenat wies dies in einem Beschluss zurück. Die Beschränkungen seien notwendig.

Anwalt spricht von „Aktenverwirrung“

Eisenberg sagte zudem, die Bundesanwaltschaft ermittle ohne Kenntnis der Prozessbeteiligten weiter und halte Informationen zurück. Aktenzeichen seien verfälscht worden. „Wir haben es also mit Fälschern zu tun“, sagte Eisenberg. Bundesanwalt Lars Malskies wies dies zurück. Anwalt Eisenberg beklagte darüber hinaus, die Prozessakten seien so verwirrend angeordnet, dass die Arbeit der Verteidiger erschwert werde. Es handele sich um eine „vermutlich absichtsvoll vermurkste Aktenordnung“, um eine „Aktenverwirrung“.

Eigentlich ging es an diesem Prozesstag um den konspirativ ausgetauschten Brief – den sogenannten Kassiber. Darin soll der Angeklagte L. den Mitangeklagten E. gedrängt haben, seine Aussagen zurückzunehmen. Das Gericht hörte zwei Beschäftigte der Untersuchungshaftanstalt Moabit dazu, wie der Brief entdeckt und den Angeklagten zugeschrieben wurde. Die Beweisaufnahme soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

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