
Anders als bei einem Diebstahl können Käufer an unterschlagenen Autos tatsächlich Eigentum erwerben. Voraussetzung ist der „gute Glaube“: Der Käufer muss nachweisen können, dass er nicht fahrlässig handelte und der Kauf auf den ersten Blick seriös wirkte. Je professioneller die Banden vorgehen, desto eher erkennen Gerichte den Käufer als schuldlos an.
Trotzdem gilt: Kommt es zwischen Käufer und geschädigter Mietwagenfirma zu keiner Einigung, kann ein Gericht den Eigentumserwerb verneinen. Dann sind Auto und Geld verloren. Denn an die Täter gelangt man ohnehin kaum.
Die Masche der Betrüger mag neu sein, der Rat der Experten bleibt zeitlos: Ein unschlagbarer Preis ist vielleicht ein Glücksfall. Wahrscheinlicher aber ist er ein Warnsignal.



