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Politik

Verfassungsschutz: Gefahr durch Syrien-Rückkehrer

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Januar 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Verfassungsschutz: Gefahr durch Syrien-Rückkehrer
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Kämpfe in Syrien

Verfassungsschutz: Gefahr durch Syrien-Rückkehrer

Aktualisiert am 22.01.2026 – 15:32 UhrLesedauer: 2 Min.

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Leere Zellen und zurückgelassene Häftlingskleidung im al-Schaddadi-Gefängnis Anfang der Woche. (Archivfoto) (Quelle: Moawia Atrash/dpa/dpa-bilder)

Was bedeutet die Übernahme mehrerer IS-Lager durch syrische Regierungstruppen für Deutschland? Sicherheitsbehörden zeigen sich besorgt nach Berichten über Ausbrecher.

Berichte über in Syrien entflohene Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erfüllen deutsche Sicherheitsbehörden mit Sorge. Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) waren nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden vor Beginn der Offensive etwa 40 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Gewahrsam kurdischer Kräfte.

Die syrische Übergangsregierung war in den vergangenen Tagen immer weiter in die bisher kurdisch kontrollierten Gebiete im Nordosten Syriens vorgerückt. Dort liegen auch mehrere Lager und Gefängnisse für IS-Kämpfer und deren Angehörige. Bisher waren die kurdisch angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) für deren Bewachung und Verwaltung zuständig. Im Zuge der Offensive sahen sie sich gezwungen unter anderem vom al-Hol-Lager abzuziehen.

Die Kontrolle über das al-Schaddadi Gefängnis, das Lager al-Hol und möglicherweise auch ein Gefängnis in al-Rakka sei von Truppen der syrischen Regierung übernommen worden. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass es dabei zu Ausbrüchen und unkontrollierten Freilassungen kam“, heißt es beim BfV. Ob sich darunter auch Menschen mit Bezug zu Deutschland befanden und wer womöglich später von den Regierungstruppen wieder in Haft genommen wurde, ist noch nicht bekannt. Die Lage in Syrien sei aktuell äußerst volatil und dynamisch, heißt es in Sicherheitskreisen.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts hatte am Mittwoch, auf die deutschen IS-Kämpfer in Syrien angesprochen, betont: „Eine Rückholung der dort inhaftierten Männer ist nach derzeitigem Stand nicht geplant.“ Grundsätzlich stellten Menschen, die aus Syrien zurückkehren und während ihres Aufenthalts dort an Waffen ausgebildet und islamistisch indoktriniert beziehungsweise durch das Erlebte traumatisiert worden seien, eine hohe Gefahr dar, heißt es vom Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst warnt davor, die Frauen und Jugendlichen die in al-Hol über Jahre festgehalten wurden, zu unterschätzen. Insbesondere Kinder, die unter IS-Herrschaft und später in den Lagern aufgewachsen seien, könnten „höchst traumatisiert und radikalisiert sein“.

Das Verhalten der bisherigen Rückkehrer aus den vormaligen IS-Gebieten in Syrien ist den Angaben zufolge sehr unterschiedlich. Es reiche von einem Rückzug ins Private bis hin zur Wiederaufnahme von Aktivitäten in der islamistischen Szene. Anschläge in Deutschland wurden von Syrien-Rückkehrern bislang nicht verübt. Im Herbst 2023 wurde allerdings ein Syrien-Rückkehrer verhaftet, der im vergangenen März zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Duisburger Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass sich der 30-Jährige bereiterklärt hatte, einen Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration zu verüben. Er war 2013 nach Syrien gereist und nach seiner Rückkehr 2017 zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

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