Entschluss des Bundesgerichtshofs

Mutmaßliche NSU-Unterstützerin muss vor Gericht

10.06.2025 – 13:41 UhrLesedauer: 1 Min.

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Logo des Bundesgerichtshofs: Er hat die Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin des NSU zugelassen. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)

Die NSU-Morde liegen fast 20 Jahre zurück. Mit Susann E. wurde jetzt das Verfahren gegen eine mutmaßliche Mittäterin eröffnet.

Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. zu und eröffnete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dieses hatte die Anklage zuvor nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau verwiesen.

Obwohl E. mit der NSU-Mittäterin Beate Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Der Generalbundesanwalt wandte sich an den BGH, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht. In seiner vorläufigen Bewertung sah er einen hinreichenden Tatverdacht.

Der Anklage zufolge soll E. spätestens seit 2007 gewusst haben, dass das NSU-Trio Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte. Sie soll ihre Krankenkassenkarte Zschäpe zur Verfügung gestellt haben, damit diese zum Arzt gehen konnte.

Zudem soll sie ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Zschäpe und Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben. Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle.

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