Düsseldorfer Unternehmen

Verbraucherschützer ziehen gegen 1N Telecom vor Gericht

19.02.2026 – 20:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Logo des Telekommunikationsunternehmens 1N Telecom ist an seinem Firmensitz zu sehen: Gegen das Unternehmen liegt eine Sammelklage vor. (Quelle: Wolf von Dewitz/dpa)

Ein Brief von der Telekom – oder von der Telecom? Die Ähnlichkeit der Firmennamen führte zu Missverständnissen, die bei Verbrauchern zu hohen Kosten führten. Die können nun auf Rückzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom eingereicht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte die Klage im Verbandsklageregister.

Die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig. Betroffene Verbraucher können sich in dem Register eintragen, bei der Klage kostenlos mitmachen und möglicherweise knapp 420 Euro zurückbekommen. 1N Telecom forderte in den vergangenen Jahren von neuen Kunden einen Geldbetrag von 419,88 Euro.

Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma. Viele der Betroffenen waren Senioren.

Nach Darstellung des vzbv merkten viele Verbraucher erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie keinen Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen hatten. Sie hatten stattdessen einen Vertrag mit einem anderen Anbieter unterschrieben. Einige verhinderten daraufhin die Portierung ihrer Telefonnummer. 1N Telecom kündigte in solchen Fällen den frischen Vertrag und forderte 419,88 Euro als Schadenersatz. Viele Verbraucher zahlten diesen Betrag.

Ein Firmensprecher teilte mit, es handele sich um ein noch laufendes Verfahren. 1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht weiter zu dem Sachverhalt äußern.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen juristischen Gegenwind bekommt. Das Düsseldorfer Landgericht entschied bereits 2023, dass 1N Telecom keine Werbebriefe mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken darf.

Das Gericht befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig. Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun bewirken, dass Verbraucher, die den Betrag zahlten, ihr Geld zurückbekommen.

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