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Verbraucherschützer warnen vor neuer Betrugsmasche

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Verbraucherschützer warnen vor neuer Betrugsmasche
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Vor einer miesen Betrugsmasche warnen die Verbraucherzentralen: Beim Dreiecksbetrug zocken Kriminelle ahnungslose Käufer ab. Das steckt dahinter.

Artikel bezahlt und trotzdem abgemahnt: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer besonders perfiden Betrugsmasche auf Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen und Vinted. Beim sogenannten Dreiecksbetrug zahlten Käufer zwar ihre Ware, bekämen aber trotzdem Zahlungserinnerungen und Abmahnungen.

Der Grund: Das Geld sei nicht an den Shop gegangen, der das Produkt versandt habe, sondern an Kriminelle. Bei dieser verwirrenden Taktik werde die Identität des ahnungslosen Käufers ausgenutzt, schreiben die Verbraucherschützer.

Wie gehen die Täter vor?

So gehen die Betrüger vor: Sie stellen einen Artikel auf Verkaufsportale wie Kleinanzeigen ein. Ein Nutzer interessiert sich dafür und kauft das Produkt. Er zahlt das Geld nichtsahnend an eine von den Betrügern mitgeteiltes Konto wie zum Beispiel eine Paypal-Adresse.

Der Käufer teilt dem vermeintlichen Verkäufer seine privaten Adressdaten für den Versand des Artikels mit – auch seine E-Mail-Adresse, um weiter in Kontakt zu bleiben.

Der Betrüger bestellt das Produkt bei einem Onlineshop auf den Namen des Käufers und lässt die Ware zu dessen Adresse schicken. Das Geld behält der Betrüger und bestellt die Ware auf Rechnung.

Spätestens wenn eine Zahlungserinnerung von dem Shop kommt, ahnen Käufer, dass etwas nicht stimmt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Schließlich sei das Geld an den Verkäufer längst gezahlt.

Die Betrüger missbrauchen fremde Identitäten

„Hier handelt es sich ganz klar um Identitätsmissbrauch“, sagt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Mit der Bestellung über den Onlineshop gehen Betrüger einen perfiden Weg – schließlich könnten sie auch nur das Geld kassieren, ohne Ware zu bestellen.“

Die Masche verschafft laut Bartsch jedoch Zeit und ermögliche weitere Betrügereien. „Zum Beispiel kann das Paket abgefangen und das Produkt erneut angeboten werden, um doppelt zu kassieren.“ Auch mit den persönlichen Daten der Käuferinnen und Käufer sei weiterer Missbrauch möglich.

Zum Beispiel könne der Betrüger mit den persönlichen Daten des Käufers einen weiteren Account bei Kleinanzeigen eröffnen und dort Waren einstellen, für die er erneut abkassiere.

Was können Betroffene tun?

Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen, sagt Bartsch. Auch das Verkaufsportal sollte über den Betrug mit Hinweis auf die Strafanzeige informiert werden. Gleiches gelte für den Onlineshop.

Zudem müsse geklärt werden, was mit der Ware passiert. „Grundsätzlich gilt, dass Betroffene sie zurückgeben können und die Rechnung dann auch nicht zahlen müssen“, sagt Bartsch. „Je nach Zahlungsart bleiben Käuferinnen und Käufer auf dem Schaden sitzen“, ergänzt sie.

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