Erneut kocht die Diskussion um ein Verbot der AfD hoch. Doch wie realistisch ist das derzeit überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste im Überblick


Die Rufe nach einem Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) werden lauter. Am Sonntag nahmen Zehntausende in Berlin an einer Demonstration gegen die AfD teil, auf der auch das Verbot der Partei gefordert wurde, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird. In Potsdam wurde ebenfalls gegen Rechtsextremismus demonstriert und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) schlossen sich der Demo an. Mehr dazu lesen Sie hier.

Erst kürzlich war durch eine Recherche des Investigativportals „Correctiv“ bekannt geworden, dass sich Politiker der Partei mit Rechtsextremen getroffen und über Pläne zur Deportation von Menschen mit Migrationsgeschichte diskutiert hatten.

Außerdem befindet sich die Partei auf einem politischen Höhenflug. In aktuellen Umfragen zur Bundestagswahl fährt die AfD mehr als 20 Prozent ein, wäre hinter der Union zweitstärkste Kraft. In Sachsen könnte sie aus den Landtagswahlen im September sogar als stärkste Fraktion hervorgehen, Umfragen sehen sie derzeit bei über 30 Prozent. Ähnlich sieht es in Brandenburg und Thüringen aus. In den Bundesländern wird im selben Monat gewählt.

Die Rufe nach einem AfD-Verbot kommen dabei aus verschiedenen politischen Richtungen. So forderte Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, im Interview mit der „Welt am Sonntag“ ein Parteiverbot, mahnte aber zugleich, ein entsprechendes Verfahren müsse „sehr gut vorbereitet werden“. Doch wie funktioniert ein Parteiverbotsverfahren? Und wie stehen die Chancen für ein AfD-Verbot? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie kann eine Partei in Deutschland verboten werden?

Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Die Verfassungswidrigkeit muss das Bundesverfassungsgericht feststellen. Einfach ist das jedoch nicht.

Das Bundesinnenministerium schreibt auf seiner Internetseite: „Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will.“ Es brauche also ein planvolles Vorgehen mit dem Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung per Antrag anstoßen. Sollte es sich um eine Partei handeln, die nur in einem Bundesland aktiv ist, so kann auch die Landesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.

Welche Parteien wurden bisher in Deutschland verboten?

Bislang hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteiverbote gegeben: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, die sich am Nationalsozialismus orientierte. 1956 folgte für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) das zweite Verbot.

Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich heute „Die Heimat“ nennt, hat es bereits zwei Verbotsverfahren gegeben. Beide sind jedoch gescheitert. Das erste Verfahren wurde 2003 eingestellt, weil die Partei während des Prozesses weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand und mit sogenannten V-Leuten besonders auf Führungsebene durchsetzt war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sah das Gericht damit als nicht gegeben an.

Im zweiten Anlauf wurde 2017 zwar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Anhaltspunkte, dass diese Bestrebungen auch Erfolg haben könnten, sah das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht: Die Partei galt schlicht als zu klein und unbedeutend für ein Verbot.

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