Der Bundesrat hat eine Petition entgegengenommen, deren Unterzeichner die Prüfung eines AfD-Verbots fordern. Doch was kann diese tatsächlich bewirken?

Das Wichtigste im Überblick


Es ist so weit: Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nimmt eine Petition entgegen, in der gefordert wird, dass ein AfD-Verbot geprüft werden soll. Gestartet hatte die Petition der gemeinnützige Anti-Fake-News-Blog „Volksverpetzer“ vor sechs Monaten. Vom Bundesrat fordern die Unterzeichner, darunter Prominente wie der Musiker Bela B von der Band Die Ärzte, die Schauspielerin Nora Tschirner, der Schauspieler Julius Feldmeier sowie die Moderatorinnen Ruth Moschner und Enissa Amani, die Prüfung eines AfD-Verbots.

Mehr Aufmerksamkeit bekommt die Petition seit einer investigativen Recherche des Mediums „Correctiv“, welche Details eines Treffens zwischen AfD-Mitgliedern, Rechtsextremen und Unternehmern in einer Villa bei Potsdam aufdeckte. Demnach planten die Teilnehmenden die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland. Seitdem wird auf Großdemonstrationen in ganz Deutschland ein AfD-Verbot gefordert. Mehr dazu lesen Sie hier.

„AfD-Verbot prüfen“-Petition

Genauer wollen die Initiatorinnen und Initiatoren, die sogenannten Petenten, mit ihrer Petition erreichen, dass der Bundesrat die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht beantragt. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit stehe es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden, schreiben sie. Das sei Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Ferner liefere der Verfassungsschutz etliche Hinweise darauf, dass die AfD starke Tendenzen zeige, „unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln“. Die Initiatoren beziehen sich auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Darin heißt es, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen. „Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten“, begründen die Initiatoren ihre Forderungen.

Was kann eine Petition tatsächlich bewirken, welche Schritte sind nötig, um die Forderungen an den Bundestag zu tragen, und wie wahrscheinlich ist es, dass sie dann umgesetzt werden?

Was ist eine Petition?

In Demokratien sind Petitionen ein Instrument der bürgerschaftlichen Teilhabe, also der aktiven Mitgestaltung von Politik. In einer Petition kann die Änderung von Gesetzen angeregt werden. Es gibt Einzelpetitionen, die die Anliegen eines einzelnen Bürgers beinhalten; Sammelpetitionen, bei denen mehrere Menschen eine Petition unterzeichnen; Massenpetitionen, bei denen es mehrere Petitionen zum selben Thema gibt. Zudem gibt es im Internet veröffentlichte Petitionen, bei denen unterzeichnet und diskutiert werden kann, und nicht-öffentliche Petitionen.

Wer darf eine Petition einreichen?

Das Petitionsrecht ist ein im Grundgesetz verbrieftes Bürgerrecht. Das heißt, jeder Bürger – auch Minderjährige und Bürger ohne Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, einzeln oder als Gruppe eine Petition beim Bundestag oder bei einem Landesparlament einzureichen.

Was ist ein Petitionsausschuss?

Ein Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle, um Anregungen an ein Parlament heranzutragen. Im Deutschen Bundestag berät dieser Ausschuss über Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche und Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen. Er kann zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag jedoch nur vorschlagen, eine Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu übergeben. Auch die Länder haben Petitionsausschüsse, um Anliegen auf Länderebene zu beraten und an die Landesregierung zu tragen.

Der Bundesrat, an den sich die Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots richtet, hat hingegen keinen eigenen Petitionsausschuss. Er hat lediglich eine Petitionsstelle, die Anregungen aus der Bevölkerung an die zuständigen Ausschüsse des Bundes oder der Länder weiterleitet.

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