Die Unternehmerin Andrea Tandler hatte mit Corona-Masken Millionen Euro verdient. Jetzt ist sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Andrea Tandler ist zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das urteilte das Landgericht München I am Freitag. Die Unternehmerin hatte mit Corona-Maskengeschäften immense Summen verdient. Offenbar muss Tandler aber aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Gefängnis. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Tandlers mitangeklagter Geschäftspartner N. wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Tandler ist die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ihre Kontakte in die Politik genutzt und im großen Stil Maskengeschäfte für den Bund und verschiedene Bundesländer auf den Weg gebracht, unter anderem in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Maskenlieferanten. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Geständnisse kurz vor Prozessende

Die Staatsanwaltschaft warf Tandler und N. vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf 7,8 Millionen Euro.

Kurz vor Ende des Prozesses hatten die beiden Angeklagten Geständnisse abgelegt und beglichen den in Millionenhöhe liegenden Steuerschaden, was eine Verständigung ermöglichte.

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