Sind es am Ende nur leere Worte? In seinem Strafprozess und danach kündigte Alfons Schuhbeck (73) an, er wolle „die volle Verantwortung für meine Fehler übernehmen“. 2,3 Millionen Euro Steuern hat der Starkoch hinterzogen. Doch bis heute hat er nicht einen Euro zurückgezahlt.
München – Die bittere Schuhbeck-Bilanz: Auf seine Schadenswiedergutmachung warten Finanzamt und Landgericht noch immer. Am morgigen Donnerstag ist das Schuhbeck-Urteil vier Wochen her. Zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis war er verurteilt worden. Aber: „Weder Gericht noch der Staatsanwaltschaft haben von einer Schadenswiedergutmachung nach Verkündung des Urteils Kenntnis erhalten“, bestätigt Laurent Lafleur, Pressesprecher des Oberlandesgerichts.
Dabei hatte Schuhbecks sogar nach seiner Verurteilung in einer Erklärung noch gesagt, er stehe zu seiner Schuld und übernehme „die Verantwortung für den verursachten Schaden, die auch eine längere Haftstrafe einschließen kann.“ Hierzu gehöre „die Bemühung, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen“, woran er „unermüdlich“ arbeite. Schuhbeck sagte wörtlich, er werde „in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.“ Bislang jedoch ohne Ergebnis…
Von „leeren Worthülsen“ Schuhbecks sprechen Insider, die mit seinem Fall zu tun haben. Denn dass der Starkoch wirklich zu seiner Schuld stand, hatte sich im Strafprozess erst dadurch ergeben, dass ihn sein ehemaliger Mitarbeiter Jürgen W. (55) schwer belastete. Schuhbeck gestand danach einen Teil seiner Steuerschuld ein – und den Rest erst Tage später, als er bereits mit dem Rücken zur Wand stand. „Nicht ansatzweise“ sei Bewährung möglich, urteilte Richterin Andrea Wagner in dem Fall.
München: Alfons Schuhbeck wollte Verantwortung übernehmen – stattdessen griff er sein Urteil an
Während Uli Hoeneß 2014 seine Verurteilung über dreieinhalb Jahre akzeptierte und seine Steuerschulden über 28,5 Millionen Euro schnell beglich, spielt Schuhbeck auf Zeit. Statt Verantwortung zu übernehmen, hat der Starkoch tatsächlich lieber sein Urteil angegriffen, das der Bundesgerichtshof jetzt auf Rechtsfehler prüft.
In der Zwischenzeit versucht Schuhbeck einen Investor zu finden. Begleicht der die Steuerschuld, käme Fonsi in einem möglichen Wiederholungsprozess (frühestens Ende 2023) eventuell mit einer geringen Strafe davon – so seine Strategie. Klappt das nicht, sieht es düster aus. Denn mögliche Einnahmen, die Schuhbeck selbst generiert, fließen zunächst in die Insolvenzmasse seiner gescheiterten Unternehmen. Aus eigener Kraft wird er die Steuerschuld in Höhe von 1,2 Millionen Euro wohl kaum begleichen können. Die Bemühungen indes „halten unvermindert an“, sagt sein Sprecher.