Die erste Anhörung zum ungarischen Kinderschutzgesetz findet am Dienstag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg statt.

Ungarns umstrittenes Kinderschutzgesetz, das weithin als LGBT-feindlich kritisiert wird, soll am Dienstag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt werden.

Das Gesetz verkündete Nulltoleranz gegenüber verurteilten Pädophilen. Allerdings auch das Gesetz verbietet oder schränkt Darstellungen von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung stark ein in Medieninhalten und Bildungsmaterial, die sich an ein Publikum unter 18 Jahren richten.

Das Gesetz geriet daher in die Kritik, weil es Pädophilie mit Homosexualität verwechselte, da das erklärte Ziel des Textes darin besteht, den Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern zu stärken.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes erklärte die Kinderrechtsorganisation Eurochild, dass Kinder das Recht auf gesunde Entwicklung und freie Meinungsäußerung hätten und dass dieses Gesetz „all diese Rechte verletzt und das Risiko birgt, genau den Kindern zu schaden, die es angeblich schützen will“.

„Es trägt auch zu einem Klima der Angst bei und gibt Anlass zur Sorge um das Wohlergehen aller Kinder und der Gesellschaft“, sagen sie.

Das Europäische Parlament verabschiedete eine Entschließung, in der es das Gesetz auf das Schärfste verurteilte, und kritisierte auch den angeblichen Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.

Ungarn weigerte sich nachzugeben und zitierte a Referendum 2022 Hier wurden die Ungarn gebeten, ihre Meinung zu dem umstrittenen Gesetz zu äußern.

Um gültig zu sein, musste die Umfrage von der Hälfte der registrierten ungarischen Wähler beantwortet werden. Die Schwelle wurde nicht erreicht, aber von denen, die antworteten, unterstützte die große Mehrheit die Position der Regierung.

Gegen Ungarn wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Gesetz eingeleitet, das jedoch erfolglos blieb.

Im Dezember 2022 verklagte die Europäische Kommission Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union – mit der Begründung, dass das Gesetz die im EU-Recht verankerten Grundrechte verletze.

Insgesamt 15 EU-Länder schlossen sich der Klage an Als Dritte fungieren: Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Irland, Dänemark, Malta, Spanien, Schweden, Finnland, Slowenien, Frankreich, Deutschland und Griechenland.

Das Vorbild für das Gesetz wurde einem ähnlichen Gesetz entnommen, das in Russland erlassen wurde. Das Kreml-Gesetz zur „Anti-Homosexuellen-Propaganda“, das ursprünglich 2013 von Putins Regime eingeführt worden war, wurde vier Jahre später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig befunden.

Share.
Exit mobile version