Verfahren vor Verfassungsgericht

Umfrage: Mehrheit für Verbot der AfD

10.05.2025 – 08:47 UhrLesedauer: 1 Min.

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Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD: Der Verfassungsschutz zieht seine Einstufung der Partei vorerst zurück. (Quelle: Soeren Stache)

Der Verfassungsschutz erachtet die AfD als gesichert rechtsextremistisch. Die Partei klagt gegen die Einstufung. Die Bevölkerung sieht ein Parteiverbot positiv.

Die Mehrheit der Wähler befürwortet ein Verbot der AfD. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa, sprechen sich 53 Prozent dafür aus, die Partei zu verbieten. 38 Prozent lehnen einen Verbotsantrag ab, berichtete die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“.

Für die Erhebung wurden 1000 Wähler befragt.

Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Ein entsprechender Beschluss kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden. So wurden 1952 die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten.

In der politischen Debatte über die AfD hatte sich zuletzt Grünen-Chefin Franziska Brantner dafür ausgesprochen, die Partei politisch zu bekämpfen, aber auch ein Verbotsverfahren offen zu prüfen.

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