Die Hauptuntersuchung fürs Auto ist erledigt, aber haben Sie auch an den TÜV beim Anhänger gedacht? Wir verraten Ihnen, was Sie wissen müssen.

Der TÜV muss auch bei Anhängern regelmäßig aktualisiert werden. Eine neue Hauptuntersuchung (HU) wird im Idealfall vor Ablauf des alten Siegels erledigt. Grundsätzlich ist das Fahren ohne TÜV rechtlich nicht erlaubt und stellte eine Ordnungswidrigkeit dar. Dennoch drücken die Behörden häufig zumindest innerhalb der ersten Tage ein Auge zu. Um Bußgelder oder schlimmere Strafen zu vermeiden, holen Sie die Hauptuntersuchung schnellstmöglich nach.

Das Fahren ohne TÜV gilt auch bei Ihrem Anhänger als Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Dauer der Überschreitung zusammen. Im ersten Monat kommen Sie mit einer Verwarnung davon, danach wird es teuer. Je länger Sie ohne TÜV unterwegs sind, desto höher das Bußgeld:

Die Strafen für das Fahren mit Anhänger ohne TÜV sind höher als die für das Fahren mit Pkw ohne TÜV. Melden Sie den Anhänger rechtzeitig für die HU an und vermeiden Sie unnötige Kosten.

Alle Anhänger mit einem amtlichen Kennzeichen müssen im Zweijahresturnus zum TÜV. Geprüft werden unter anderem die Lichtanlage, Reifen, Rahmen, Bremsen und Aufhängung. Im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I sehen Sie, wann die nächste HU ansteht. Der TÜV Rheinland bietet Ihnen eine automatische Erinnerung an, um die Termine nicht zu verpassen. Eine Sonderregelung gilt für Anhänger mit 3.500 KG Gesamtgewicht und mehr. Hier ist nach der ersten Inbetriebnahme eine jährliche TÜV-Kontrolle Pflicht.

Im ersten Monat holen Sie die Hauptuntersuchung einfach nach und erhalten die neue Plakette. Sind Sie mehr als zwei Monate zu spät, steht eine vertiefte Hauptuntersuchung an. Diese kostet im Schnitt 20 % mehr als die klassische HU und ist Standard ab einem Versäumnis von zwei Monaten.

Verursachen Sie einen Unfall mit dem Anhänger und haben keine gültige TÜV-Plakette, stehen versicherungsrechtliche Konsequenzen vor der Tür. Die Kfz-Versicherung wird höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen. Dieser ermittelt, ob technische Mängel ursächlich für den Unfall waren. Haben Sie grob fahrlässig agiert, kann die Versicherung Sie in Regress nehmen. Sie zahlen dann einen Teil der Schadenssumme selbst bzw. werden von der Versicherung zur Rückzahlung aufgefordert.

Einen Anhänger ohne gültige TÜV-Plakette darf nicht auf öffentlichen Grundstücken und Parkplätzen abgestellt werden. Selbst wenn Sie das Fahrzeug nicht nutzen, gilt es rechtlich als Teil des öffentlichen Verkehrsraumes. Planen Sie keine Erneuerung des TÜVs, beispielsweise weil die Verschrottung ansteht, muss der Anhänger auf Ihrem Privatgrundstück stehen.

Wichtig: Parken auf privatem Grund ohne Absperrung ist ohne TÜV nicht erlaubt. Im Zweifel wird der Parkplatz als öffentlicher Verkehrsraum angesehen, wenn er von außen zugänglich ist. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem Parkplatz in der Garage, auf dem abgeschlossenen Grundstück oder nach vollständiger Abmeldung des Hängers.

Share.
Exit mobile version