Das sagt die Bank
Mexiko: Trick mit Nullen kostet Urlauber 1.485 Euro für Snacks
22.05.2025 – 13:44 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein kleiner Snack – und ein riesiges Loch auf dem Konto: Was ein Urlauber in Mexiko für zwei Getränke und eine Tüte Chips zahlte, ist kaum zu glauben.
Ein niederländischer Urlauber ist offenbar beim Bezahlen mit seiner Kreditkarte in Mexiko betrogen worden. Für zwei Getränke und eine Tüte Chips zahlte er 1.485 Euro – obwohl er eigentlich nur 14,85 Euro ausgeben wollte.
Wie niederländische Medien berichten, wurde dem Mann in einem Geschäft für das Gewünschte ein Preis von 310 mexikanischen Pesos (14,85 Euro) genannt. Als er später seine Kreditkartenabrechnung kontrollierte, waren aus den 310 Pesos 31.000 (1.485 Euro) geworden. Der Niederländer dachte sofort an Betrug.
„Vermutlich hat der Verkäufer nachträglich zwei Nullen hinzugefügt, nachdem der Kunde den Betrag am Kartenterminal kontrolliert hat. Oder er hat das Kartenterminal manipuliert, sodass der korrekte Betrag nicht angezeigt wurde“, heißt es in der Beschwerde des Mannes beim niederländischen Finanzdienstleistungs-Schlichtungsinstitut Kifid. An die Schlichtungsstelle hatte er sich gewandt, nachdem seine Bank (Rabobank) eine Rückerstattung abgelehnt hatte.
Der Betrogene argumentiert, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Vielmehr sei er unter falschen Voraussetzungen zur Zahlung verleitet worden. Aus Sicht der Rabobank geht es aber nicht um die Frage, ob der Mann betrogen wurde. Es gehe allein darum, ob die Bank verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Antwort der Schlichtungsstelle ist eindeutig. Niederländische Medien zitieren: „Der Kunde hat die Zahlung selbst durch die Eingabe seiner PIN bestätigt.“ Aus rechtlicher Sicht habe der Mann dadurch der Transaktion zugestimmt – und damit keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Dass er beim Bezahlen einen Fehler gemacht hat oder ihm die Höhe des Betrags nicht aufgefallen ist, spiele dabei keine Rolle. Zwar sei ein Kreditinstitut grundsätzlich verpflichtet, Betrug und Missbrauch zu verhindern. Doch eine Bank müsse nicht aktiv jede einzelne Transaktion überprüfen, betonte das Kifid.
Auch eine in Deutschland ansässige Bank hätte in einem solchen Fall wohl gehandelt wie die Rabobank. Nach EU-Recht sind Banken dazu verpflichtet, unberechtigte Abbuchungen durch Kreditkartenbetrug zu erstatten – aber nur, wenn der Karteninhaber nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Heißt: Bestätigt der Kunde eine Zahlung durch die Eingabe der PIN, liegt das Problem auf seiner Seite.
Der deutsche Bankenverband rät Reisenden:
Hegen Sie den Verdacht, dass jemand an ihre Kreditkartendaten gelangt ist und sich an ihrem Konto bedient, lassen Sie die Karte unverzüglich sperren.