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Panorama

Totschlag nach Abifeier – Eklat bei Prozess

wochentlich.deVon wochentlich.de7 Februar 20253 Min Gelesen
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Totschlag nach Abifeier – Eklat bei Prozess
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Totschlag nach Abifeier – Eklat bei Prozess

Tat sorgte für bundesweite Diskussionen

Totschlag nach Abifeier in Bad Oeynhausen: Eklat bei Prozess

07.02.2025 – 17:43 UhrLesedauer: 2 Min.

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Einer der Angeklagten (l.) steht mit seinem Anwalt (Archivbild): Am zweiten Prozesstag ging es hoch her. (Quelle: Guido Kirchner)

Nach einer Schulfeier wird ein junger Mann getötet. Jetzt läuft der Prozess. Der Angeklagte greift dabei den Staatsanwalt an.

Im Prozess um den Tod eines 20-Jährigen nach einer Abiturfeier in Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen) im Juni 2024 hat der angeklagte 19-Jährige seine Unschuld beteuert. Vor dem Landgericht Bielefeld ließ er eine Erklärung vorlesen, in der er behauptete, es müsse andere Täter geben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Totschlag und Körperverletzung vor.

Es geht es um eine Tat im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen, bei der im Anschluss an eine Abiturfeier ein 20-Jähriger so schwer durch Schläge und Tritte verletzt wurde, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb.

Für einen Eklat sorgen Vorwürfe des Syrers gegenüber der Justiz und Medien. Er fühle sich zu Unrecht vorverurteilt. Es sei, nachdem er in Verdacht geraten ist, nicht weiter ermittelt und er frühzeitig vorverurteilt worden. Er als Syrer habe wohl am besten ins Bild gepasst.

Staatsanwalt Christoph Mackel wies die Vorwürfe entschieden zurück und drohte mit rechtlichen Schritten. Eine solche Unverschämtheit sei ihm in seiner langjährigen Karriere bisher nicht untergekommen. „Das ist schwer erträglich, was hier verlesen wurde. Das sind haltlose Vorwürfe, juristisch ehrabschneidend“, sagte Mackel sichtlich empört. Er verlangte von den Verteidigern, dass dies richtiggestellt werde. Er verfolge keine Menschen, die „gut ins Schema passen. Ich ermittle unabhängig von der Person.“

Die Verteidiger entschuldigten sich, falls der Staatsanwalt da etwas missverstanden habe. Die Kritik habe sich überwiegend auf die Medien bezogen. Das überzeugte den Vorsitzenden Richter Carsten Clashörster nicht. Es sei nicht in Ordnung, wenn dermaßen ausgeteilt werde. „Sie müssen sich nicht wundern, wenn ich hier einen dicken Hals bekomme und sauer werde“, sagte Clashörster. Laut dem Vorsitzenden Richter habe die Erklärung mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Der 19-Jährige hatte in der Erklärung lediglich einen Streit mit dem späteren Opfer und einen Schlag eingestanden. Er sei erheblich alkoholisiert gewesen und habe Cannabis geraucht. Wer die tödlichen Tritte ausgeteilt habe, wisse er nicht. Aber es gibt nach seiner Darstellung einen oder mehrere andere Täter. Indirekt belastete er einen der beiden Männer, die mit ihm auf der Anklagebank sitzen.

Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl der Bundestag als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit der Tat beschäftigt.

Ebenfalls angeklagt sind zwei weitere 19-Jährige. Sie stehen wegen gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei vor Gericht. Sie kommen aus Bad Oeynhausen und Magdeburg in Sachsen-Anhalt.

Der Mann aus Ostwestfalen äußerte sich ebenfalls. Er schilderte einen extrem hohen Alkoholkonsum an dem Tag, an dem er mit ein paar Freunden einfach nur feiern wollte. Den inzwischen 19-jährigen Syrer, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, hatte er erst im Laufe des Abends kennengelernt. Nach einer Rauferei sei er auf den Boden geknallt und habe Tritte abbekommen. Von den schweren Verletzungen des 20-Jährigen will er in der Tatnacht nichts mitbekommen haben. Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt.

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