Die CDU hat vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Erfolg verbuchen können. AfD-Alterspräsident Jürgen Teutler muss eine Abstimmung zulassen.

Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident halten muss.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September im Plenum zur Abstimmung zu stellen. Einen Teil der anderen Anträge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Das gab das Gericht am späten Freitagabend bekannt.

Nach Ansicht der Richter trifft die Thüringer Verfassung keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. „Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen“, heißt es in dem Beschluss. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.

„Der Verfassungsgerichtshof hat Rechtsauffassung der CDU-Fraktion vollumfänglich bestätigt. Der AfD-Alterspräsident ist verpflichtet, den Landtag arbeitsfähig zu machen, die von mir geforderte Feststellung der Beschlussfähigkeit durchzuführen und die Tagesordnung abzustimmen“, schrieb CDU-Fraktionschef Andreas Bühl nach Bekanntwerden der Entscheidung auf der Plattform X.

Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht, heißt es im Beschluss. Die Regelung verstoße weder gegen Bestimmungen der Thüringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht.

Die CDU hatte eine einstweilige Verfügung der Verfassungsrichter beantragt, um dem Landtag am Samstag einen zweiten Ablauf bei der Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen.

Dabei geht es unter anderem um das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten, das zwischen der AfD und den anderen Fraktionen heftig umstritten ist. Die CDU will erreichen, dass Treutler einen Antrag aufruft und abstimmen lässt, wonach das Vorschlagsrecht auf alle Fraktionen erweitert wird. Bisher liegt es bei der stärksten Fraktion, die in Thüringen erstmals in einem Landesparlament von der AfD gestellt wird. CDU, BSW, Linke und SPD haben bereits angekündigt, dass sie keinen AfD-Kandidaten in das zweithöchste Staatsamt in Thüringen wählen werden.

Die AfD mit ihrem Rechtsaußen Björn Höcke ist vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet. Einen der vier Landtagsvizeposten soll aber auch die AfD beanspruchenden können, machte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, deutlich.

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