Thüringens Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband im März 2021 in einem Bericht als gesichert rechtsextremistisch. Nun geht die Partei gegen einzelne Passagen darin juristisch vor.

Das Verwaltungsgericht in Weimar beschäftigt sich mit einer Klage der Thüringer AfD gegen Teile des Landesverfassungsschutzberichtes 2021. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage. Die Klage sei bereits Mitte August eingegangen. „Zur Zeit tragen die Verfahrensbeteiligten in den Klageverfahren zur Sache schriftlich vor“, so die Sprecherin.

Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist unklar. Offen ist auch, ob die AfD mit ihrem Vorhaben Erfolg haben wird. Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde im März 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Landesverfassungsschutzbericht für den Zeitraum 2021 beinhaltet eine ausführliche Begründung zur Einstufung der Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Gegen die Einstufung an sich wehrt sich die AfD juristisch nicht.

Nach dpa-Informationen hält die AfD in der Klage mehrere Aussagen in dem Bericht für rechtswidrig und argumentiert, dass sie gegen das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstießen. Demnach geht es unter anderem um eine Passage, in der der Thüringer AfD eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“ vorgeworfen wird sowie um die Punkte im Bericht „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, „Geschichtsrevisionismus“. Nicht aufgegriffen wurde der Punkt „Verstöße gegen das Demokratieprinzip“. Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

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