Selbstfahrende Autos hat Tesla-Chef schon vor Jahren versprochen. Doch der große Durchbruch blieb bislang aus. Das schlägt sich nun auch auf den Namen einer Funktion nieder.

Alles begann mit dem Fahrassistenzsystem „Autopilot“. Unter diesem großspurigen Begriff bündelte Tesla seinerzeit seine Assistenten wie den adaptiven Tempomaten, den Spurhalteassistenten und andere Helferlein – und handelte sich prompt Vorwürfe ein: Bei den vorhandenen Möglichkeiten handelt es sich nicht wie bei einem Flugzeug um die Fähigkeit, vollkommen ohne Eingriff eines Menschen die Kontrolle zu übernehmen; das ist auch gar nicht erlaubt.

Dennoch kam es zu zahlreichen Unfällen, weil sich die Besitzer der E-Autos auf die Selbstfahrfähigkeiten verlassen hatten. Tesla betont seitdem immer wieder, dass der Fahrer weiterhin jederzeit die Verantwortung für sein Auto übernehmen muss.

Auch beim Ausdruck „Robotaxi“ für geplante selbstfahrende Taxis scheint sich das Unternehmen unter Elon Musk inzwischen eine etwas weniger großspurige Haltung verpasst zu haben, um die Erwartungen von Kunden und Aktionären im Rahmen zu halten.

„Überwachtes selbstständiges Fahren“ als juristischer Kniff?

Nun sind die Amerikaner auch bei einem weiteren Begriff vorsichtiger geworden – nämlich dem sogenannten „Full-Self-Driving“ (Vollständiges Selbstfahren). Denn auch diese Funktion bedeutet keineswegs, dass das Auto per Knopfdruck das Steuer übernimmt und sich der Mensch auf dem Fahrersitz gemütlich zurücklehnen kann.

In den USA und in Europa wurden mehrfach Klagen wegen falscher Werbeversprechen eingereicht. Nicht alle wurden zulasten Teslas entschieden, dennoch scheint das Unternehmen vorsichtiger geworden zu sein: Wie das Techmagazin „t3n“ unter Berufung auf das E-Auto-Portal „Electrek“ berichtet, ist jetzt in einer internen E-Mail und Social-Media-Beiträgen von „Supervised Full-Self-Driving“ die Rede – also von vollständig selbstständigem Fahren unter Aufsicht.

Doch auch diese Bezeichnung könnt Fallstricke beinhalten, heißt es: Schließlich bräuchte ein zum Selbstfahren fähiges Auto keine Aufsicht. In einschlägigen Medien heißt es deshalb, dies könnte als juristischer Kniff verwendet werden, um bei Rechtsstreitigkeiten mehr Sicherheit zu haben.

Die Konkurrenz schläft nicht

Mittlerweile ziehen andere Autohersteller in Sachen automatisiertes Fahren kräftig nach: Mercedes beispielsweise erlaubt Fahren aus Level 3 mit den Oberklassemodellen S-Klasse und EQS, und auch der neue BMW 7er ist für solche Aufgaben zugelassen: Das System ermöglicht Fahrern, auf Autobahnen mit baulich voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen und bei Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h ihre Aufmerksamkeit auf Nebentätigkeiten zu lenken. Dennoch müssen sie jederzeit das Steuer wieder übernehmen können.

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