Anschlag in Solingen

„Die Beweislage ist erdrückend“

27.05.2025 – 07:46 UhrLesedauer: 2 Min.

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Hunderte Kerzen, Blumen und Trauerschreiben befinden sich am Gedenkort unweit des Tatorts: Am Dienstag beginnt der Prozess. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa)

Neun Monate nach der tödlichen Messerattacke beim Stadtfest in Solingen beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter. Hatte er Halluzinationen?

Dem heute 27-jährigen Syrer Issa al H. wird vorgeworfen, am 23. August 2024 auf dem „Festival der Vielfalt“ drei Menschen getötet zu haben. Der Angriff ereignete sich kurz nach 21.30 Uhr an einer der Bühnen des Stadtjubiläums, zu dem rund 75.000 Besucher erwartet wurden.

Bei den Todesopfern handelt es sich um zwei Männer (56 und 67 Jahre alt) und eine Frau (56). Acht Menschen wurden verletzt. Zwei Besucher soll der Angreifer knapp verfehlt, aber ihre Kleidung zerfetzt haben. Auch diese Attacken wertet die Bundesanwaltschaft als Mordversuche.

Am Dienstag beginnt im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess. Zwei Pflichtverteidiger wurden dem Angeklagten zur Seite gestellt. Die Anklage der Bundesanwaltschaft ist 95 Seiten stark.

Laut Bundesanwaltschaft habe der Angeklagte als Anhänger der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) gehandelt. Nur Stunden vor dem Angriff soll er dem IS die Treue geschworen haben. Einen Tag später bekannte sich die Gruppe zu der Tat – das erste öffentliche Bekenntnis dieser Art seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016.

Der Solinger Anwalt Simon Rampp, der acht Nebenkläger betreut, sagte vor dem Prozessbeginn: „Aus meiner Sicht ist die Beweislage erdrückend. Die Ermittler haben extrem gute Arbeit geleistet.“ Er kündigte an, sich für die Höchststrafe einzusetzen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen.

Issa al H. selbst hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Gegenüber einem Psychiater soll er jedoch von Wahnvorstellungen und Halluzinationen gesprochen haben.

Der Fall hat eine bundesweite Diskussion über Abschieberegeln und Sicherheitsmaßnahmen ausgelöst. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags befasst sich derzeit mit den Hintergründen. Issa al H. sollte im Jahr 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden, da dieses Land laut EU-Regeln für sein Asylverfahren zuständig war. Als die Polizei ihn in der Unterkunft abholen wollte, war er jedoch nicht auffindbar. Ein weiterer Abschiebeversuch unterblieb, wodurch er subsidiären Schutz in Deutschland erhielt.

Das Gericht hat 22 Verhandlungstage bis zum 24. September angesetzt.

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