Betroffene von Flutkatastrophen müssen unter Umständen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Was dafür zu tun ist und wie lange die Befreiung gilt.

Gewitter, Starkregen, Sturm – vor allem im Süden Deutschlands waren zuletzt mehrere Regionen von Schäden durch Unwetter betroffen. Ist die Lage so dramatisch, dass der Katastrophenfall ausgerufen werden muss, können Haushalte eine finanzielle Entlastung erhalten: Denn dann fallen die Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorübergehend weg.

Voraussetzung für die Befreiung vom ehemaligen GEZ-Beitrag ist, dass die beitragspflichtigen Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind. Gebührenzahlende können dann beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Konkret gelten folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reicht ein Anruf bei der Hotline des Beitragsservice aus. Sie ist für 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr zu erreichen: 01806-99955510. Alternativ können Sie auch das Online-Formular des Beitragsservice nutzen. Wählen Sie dort den Punkt „sonstige Gründe“ aus.

Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht komplett, und Sie können Ihr Beitragskonto umgehend abmelden. Dazu reicht eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice.

Eine dauerhafte Abmeldung ist ohne Nachweise möglich. Allerdings prüft der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handelt.

Eine Abmeldung ist bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich – allerdings nur schriftlich oder über das oben genannte Online-Formular. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Darüber hinaus können Sie auch einen Zahlungsaufschub vereinbaren.

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