Weil er Dienstgeheimnisse verraten haben soll, flog ein Berliner SPD-Stadtrat raus. Das Verwaltungsgericht hält seine Freistellung für rechtmäßig.

Der Berliner SPD-Stadtrat Kevin Hönicke ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen sein Amtsausübungsverbot gescheitert. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit.

Kevin Hönicke war bis Mitte Oktober Baustadtrat des Berliner Bezirks Lichtenberg. Dann stellte ihn Bezirksbürgermeister Martin Schäfer (CDU) plötzlich frei und verbot ihm zudem, sämtliche Dienstgebäude zu betreten. Öffentlich wurden damals zunächst keine Gründe für die Freistellung genannt. Auch Hönicke gab an, dass ihm keine Begründung mitgeteilt worden sei.

Briefmarke lenkt Verdacht auf Hönicke

Mittlerweile ist klar, was Hönicke vorgeworfen wird. Seit Ende Oktober ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen ihn. Im Mai soll er nämlich einem Journalisten Ausdrucke interner E-Mails aus dem Bezirksamt zugeschickt haben. Darin soll es um Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirkes gegangen sein. Diese Vorwürfe bestätigten sich nicht.

Der Brief, in dem die internen Mails an den Journalisten geschickt worden waren, war anonym abgeschickt worden. Ein Detail lenkte den Verdacht aber auf Hönicke. Die Online-Briefmarke, mit der der Brief verschickt wurde, soll mit Hönickes E-Mail-Adresse erstellt worden sein.

Mit dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht wollte Hönicke erreichen, dass er seine Dienstgeschäfte wieder ausführen darf. Der Bezirksbürgermeister sei in seiner Funktion als Dienstbehörde berechtigt, einem Stadtrat aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten, entschied das Gericht. Hönicke kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Hönicke: Entscheidung „schockierend“ und „falsch“

Hönicke veröffentlichte eine Pressemitteilung zu der Gerichtsentscheidung. Er habe diese „als schockierend empfunden und hält sie für falsch“, so der SPD-Politiker. Er werde gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Außerdem werde in der Pressemitteilung des Gerichts aus seiner Sicht der Eindruck erweckt, dass er des Geheimnisverrats schuldig sei. Zu t-online sagte Hönicke, dass er nicht wisse, was genau dem Journalisten vorliege und ob es sich dabei wirklich um vertrauliche Informationen handle. Er wisse außerdem nicht, was er damit zu tun haben solle.

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