Pascha, Straßenmusik, Kunst vor dem Dom

Diese neuen Regelungen hat der Kölner Rat beschlossen

14.11.2024 – 19:45 UhrLesedauer: 1 Min.

Der Platz vor dem Hauptbahnhof und dem Kölner Dom (Archivfoto): Hier ist Straßenmalerei zukünftig verboten. (Quelle: Andreas Gora/Archivbild/imago-images-bilder)

Der Kölner Stadtrat beschließt neue Regelungen zur Gestaltung des Stadtlebens. Straßenkünstler dürften nicht mehr am Dom auftreten. Eine geplante Übernahme des Pascha-Bordells wird abgelehnt.

Am Donnerstag hat der Kölner Stadtrat mehrere Entscheidungen getroffen, die das städtische Leben in der Domstadt beeinflussen. Eine zentrale Änderung betrifft die Einführung von „Schutzzonen“ in der Stadtordnung, wodurch Straßenmalerei am Dom und Straßenmusik auf der Hohe Straße künftig verboten sind. Diese Maßnahmen treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht werden. Hintergrund für das Verbot sind Konflikte mit Straßenmalern, die Länderflaggen malen und Spenden sammeln, was zu Reinigungsproblemen führt. Auch Straßenmusik wurde aufgrund von Anwohnerbeschwerden in größeren Teilen der Innenstadt untersagt.

Darüber hinaus wurde entschieden, dass die Stadt Köln das Pascha-Bordell nicht kaufen wird, um es in eine Unterkunft für Obdachlose umzuwandeln. Dieser Vorschlag der SPD fand im Stadtrat keine Mehrheit. Sozialdezernent Harald Rau gab an, dass die Stadt weder die Kapazitäten noch die finanziellen Mittel habe, um das Projekt zu realisieren. Zudem seien umfangreiche Sanierungsarbeiten wegen Asbestbelastung notwendig.

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft die Abwassergebühren: Ab 2025 werden diese angehoben. Die Gebühr für Schmutzwasser steigt um fünf Cent pro Kubikmeter auf 1,63 Euro, während Niederschlagswasser vier Cent mehr pro Quadratmeter versiegelter Fläche kostet und somit bei 1,32 Euro liegt. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies Mehrkosten von 15,20 Euro jährlich.

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