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Finanzen

Steuerbescheid wird ab 2026 digital – Papierversion nur auf Antrag

wochentlich.deBy wochentlich.de26 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Steuerbescheid wird ab 2026 digital – Papierversion nur auf Antrag
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Neuer Standard ab 2026

Finanzämter stellen um: Steuerbescheid nur noch digital


Aktualisiert am 26.11.2025 – 13:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Laptop mit Elster-Webseite: Ab 2026 wird der Steuerbescheid digitaler Standard. In Papierform soll der Bescheid nur noch auf Wunsch zugestellt werden. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Ab 2026 gibt es Steuerbescheide nur noch digital – Papier wird zur Ausnahme. Wer weiterhin Post bekommen möchte, hat aber Möglichkeiten.

Zum Jahreswechsel 2025/2026 beginnt in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära. Was bislang freiwillig war, wird nun zur Pflicht. „Steuerbescheide werden künftig standardmäßig digital über Elster bereitgestellt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

„Die Änderung gilt bereits für Bescheide zu den Steuererklärungen 2025, die im Jahr 2026 verschickt werden.“ Hintergrund ist das Bürokratieentlastungsgesetz, das Verwaltungsprozesse vereinfachen und Digitalisierung konsequent voranbringen soll.

Bisher mussten Steuerzahler aktiv zustimmen, wenn sie ihre Dokumente online abrufen wollten. Ab 2026 kehrt sich das Verfahren um. Wer nichts unternimmt, erhält den Bescheid automatisch digital. Nur Steuerzahler, die weiterhin eine Papierzustellung wünschen, müssen aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Der einmal hinterlegte Widerspruch gilt dauerhaft.

„Die Neuerung betrifft nicht nur Einkommensteuerbescheide“, sagt Karbe-Geßler. „Auch Messbescheide, Feststellungsbescheide und weitere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung werden künftig digital bereitgestellt.“ Ziel ist eine vollständig digitale Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt.

Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche Elster-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein Elster“ oder über eine verbundene Steuersoftware abgerufen, gespeichert und archiviert werden. Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid gleichgestellt. „Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist“, erklärt Karbe-Geßler. Wer Fehler entdeckt, sollte also zeitnah Einspruch einlegen.

Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, unbedingt die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen.

Für Menschen ohne Internetzugang oder für diejenigen, für die die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist – beispielsweise aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen –, gilt eine Härtefallregelung. Sie erhalten ihren Steuerbescheid weiterhin unverändert in Papierform.

„Das Finanzamt erfährt jedoch nicht automatisch, dass jemand keinen Internetzugang hat oder eine elektronische Übermittlung für diese Person unzumutbar ist“, so Karbe-Geßler. „Betroffene Steuerzahler müssen selbst aktiv werden und die sogenannte Härtefallregelung beantragen.“

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