Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Fällt die Witwenrente umso höher aus, je geringer meine eigene Altersrente ist?
Wer seinen Partner verliert, hat oft nicht nur emotional zu kämpfen. Auch finanziell kann der Tod ein Problem werden, wenn wenig eigenes Einkommen vorhanden ist. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene aber zumindest teilweise ab – durch die Witwer- oder Witwenrente. Doch wie berechnet sich die genau?
Das fragt sich eine t-online-Leserin, die wissen möchte: „Ist eine Witwenrente umso höher, je geringer meine eigene Erwerbsminderungsrente oder Altersrente ausfällt?“
Witwenrente: Eigene Einkünfte entscheiden
Tatsächlich kann die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente vom Einkommen des Hinterbliebenen abhängen. Das tut sie immer dann, wenn die eigenen Einkünfte, wie beispielsweise eine eigene Rente oder Arbeitsentgelt, einen bestimmten Freibetrag übersteigen. „Ihre eigenen Einkünfte werden dann anteilig angerechnet und können zur Kürzung oder gar Nichtzahlung Ihrer Witwenrente führen“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Andersherum gilt aber eben auch: Sinkt Ihr Einkommen wieder, wird auch die Witwenrente üppiger. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn Sie aus dem Erwerbsleben ausscheiden und Ihre Rente niedriger ausfällt als Ihr bisheriges Gehalt.
In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff „Rentenfrage“ an [email protected].
So viel wird bei der Witwenrente angerechnet
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei einer Witwen- oder Witwerrente liegt seit dem 1. Juli 2023 einheitlich bei 992,64 Euro monatlich. „Der über diesem Freibetrag liegende Anteil Ihres Einkommens wird zu 40 Prozent angerechnet“, so Braubach. „Das gilt allerdings nicht für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod.“
In dieser sogenannten Sterbeübergangszeit werde die Hinterbliebenenrente in Höhe der kompletten Versichertenrente des Verstorbenen gezahlt. „Entsprechend der Höhe Ihres eigenen Einkommens kann die Hinterbliebenenrente höher oder niedriger ausfallen.“
Grundsätzlich soll eine Witwen- oder Witwerrente den Einkommensverlust nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners kompensieren. Je nachdem, wann Sie geheiratet haben und wann Sie beide geboren sind, beträgt die Große Witwen- oder Witwerrente 55 beziehungsweise 60 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen.