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Finanzen

Steht mir die Rückzahlung rechtlich zu?

wochentlich.deVon wochentlich.de21 März 20252 Min Gelesen
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Steht mir die Rückzahlung rechtlich zu?
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Steht mir die Rückzahlung rechtlich zu?

Große Summen

Geld leihen innerhalb der Familie – was passiert nach der Scheidung?

Aktualisiert am 21.03.2025 – 12:55 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Schwiegereltern nahmen einen Kredit auf: Der Schwiegersohn kann sich bei der Rückzahlung auch nach der Scheidung nicht aus der Verantwortung ziehen. (Quelle: Peter Steffen/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Auch mündliche Absprachen innerhalb der Familie sind rechtlich bindend – zumindest immer dann, wenn es um viel Geld geht. Eine Scheidung ändert daran nichts.

Wenn es finanziell eng wird, helfen Eltern und Schwiegereltern mitunter gerne aus – sofern sie können. Dass sie sogar einen Kredit über 250.000 Euro aufnehmen, um dem überschuldeten Schwiegersohn aus der Klemme zu helfen, ist wohl aber eher die Ausnahme.

Vereinbaren die Parteien darüber eine Rückzahlung, kann sich der Schwiegersohn auch nach der Scheidung nicht aus der Verantwortung ziehen – er muss zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-23 O 701/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

In dem konkreten Fall hatte der Mann ein Wohnhaus geerbt und benötigte dringend Geld, um die Immobilie erhalten zu können. Dessen Bank hatte ihm bereits einen Kredit gekündigt. Die damaligen Schwiegereltern nahmen daraufhin den Kredit über eine Viertelmillion Euro auf, um die Restschuld des gekündigten Kredits abzulösen. Sie verabredeten mündlich, dass der Schwiegersohn sowohl für Zins und Tilgung des Kredits aufkommt.

Einige Jahre klappte das auch gut, die Scheidung des jungen Paares brachte dann aber die Wende. Der Mann erklärte, die Raten aufgrund der Unterhaltsleistungen an seine Ex-Frau nicht mehr zahlen zu können, der Fall ging vor Gericht. Und das gab den Klägern recht, der ehemalige Schwiegersohn muss den noch offenen Darlehensbetrag von 190.000 Euro vollständig zurückzahlen.

Die Begründung: Zwar könne man bei einer Verabredung innerhalb der Familie von einem reinen Gefälligkeitsverhältnis sprechen, also einer Handlung aus reiner Freundschaft oder Kollegialität. Dann würde ein rechtlicher Bindungswillen an die Vereinbarung fehlen.

Weil es hier aber um eine Viertelmillion Euro ging, kann es sich dem Gericht zufolge keineswegs um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens handeln. Auch die Interessenlage der Schwiegereltern spreche vielmehr für einen eingegangenen Rechtsbindungswillen, weil diese mit der Aufnahme des Kredits ein erhebliches Risiko eingegangen seien.

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