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You are at:Home»Panorama»Staatsanwaltschaft ordnet Obduktion an – trotz Beerdigung
Panorama

Staatsanwaltschaft ordnet Obduktion an – trotz Beerdigung

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Staatsanwaltschaft ordnet Obduktion an – trotz Beerdigung
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Feuerkatastrophe in Crans-Montana

„Extrem brutal“: Familie kritisiert Staatsanwaltschaft


16.01.2026 – 15:19 UhrLesedauer: 2 Min.

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Trauer nach der Feuerkatastrophe (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis sieht sich immer mehr Kritik ausgesetzt. (Quelle: IMAGO/IPA/ABACA/imago)

Zwei Wochen nach der Feuerkatastrophe in Crans-Montana gerät die Staatsanwaltschaft immer stärker in die Kritik. Auch erfahrene Rechtsmediziner zeigen sich überrascht.

Das sprunghafte Vorgehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis trifft bei den Familien der Todesopfer auf immer größeres Unverständnis. Wie die Schweizer Zeitung „Blick“ berichtet, haben sich die Juristen nun mehr als zwei Wochen nach der Brandkatastrophe plötzlich zu einer Obduktion bei einem 17-jährigen Brandopfer entschieden – einen Tag vor der geplanten Beisetzung.

Die Mutter von Trystan P. erklärte dem Medium: „Die Art und Weise, wie das abgelaufen ist, war extrem brutal.“ Laut Bericht befand sich der Leichnam von P. bereits aufgebahrt in der Kapelle von Saint-Roch. Alles, was bereits für den folgenden Tag organisiert war, musste demnach verschoben werden.

Bei dem Unglück in dem Schweizer Nobel-Skiort waren in der Neujahrsnacht in einer Bar 40 Menschen ums Leben gekommen, fast alle von ihnen waren Teenager oder junge Erwachsene. Mehr als 100 wurden teils schwer verletzt.

Schon vor dem Vorfall mit der plötzlich angeordneten Autopsie hatte es Kritik gegeben, weil die Staatsanwaltschaft bei den meisten der Toten wohl keine Obduktion verlangt hatte. Die Untersuchung von P. ist laut Schweizer Medien die erste Obduktion, die offiziell von den Behörden bestätigt wurde. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtet, schalteten sich in mehreren Fällen deswegen bereits Anwälte der Hinterbliebenen ein – und dringen auf Untersuchungen.

Die „NZZ“ berichtete, dass sich auch erfahrene Rechtsmediziner von dem Vorgehen überrascht gezeigt hätten: Zwar sind Obduktionen nach Schweizer Recht juristisch nicht zwingend notwendig. Üblicherweise werden sie aber trotzdem durchgeführt.

Wie die italienische Zeitung „Il Giornale“ berichtete, hätten die Beamten gegenüber der Familie eines aus Italien stammenden Opfers zur Begründung erklärt, dass die Todesursache klar sei. Wegen des Brandes sei eine Untersuchung des Leichnams nicht nötig.

Laut der Familie ist hingegen keineswegs klar, wie der junge Italiener ums Leben kam. An seinem Körper seien keine sichtbaren Spuren von Verbrennungen zu erkennen gewesen. Er könnte an einer Rauchvergiftung gestorben sein, er könnte aber auch in einer Massenpanik totgetrampelt worden sein, so die Vermutungen.

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