Schon einmal ist Thüringens AfD-Chef Höcke wegen eines Nazi-Spruchs verurteilt worden. Was die Staatsanwaltschaft jetzt im zweiten Prozess fordert.

Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle.

„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, so Bernzen weiter. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen forderte eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Höcke hatte bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht, sagte Bernzen.

Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.

Wegen des gleichen Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

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