Staatsschutzverfahren
Spionage-Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
Aktualisiert am 05.08.2025 – 18:42 UhrLesedauer: 3 Min.
Hat ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah sensible Daten an China weitergeleitet? Zu Prozessbeginn weist ein Anwalt diese Vorwürfe zurück. Der Angeklagte schweigt.
Im Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter des damaligen AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat die Verteidigung die Vorwürfe zurückgewiesen, dass der Angeklagte als Agent für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet hat. Der Anwalt von Jian G. sagte beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht (OLG) Dresden, die Tätigkeit seines Mandanten sei nicht auf die Weitergabe von Informationen ausgerichtet gewesen. Er habe sich auch nie dazu bereit erklärt.
Der angeklagte Deutsche will sich selbst nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt stellte ihn als engagierten Mitarbeiter Krahs dar. Es werde sich zeigen, ob sein Mandant „007 oder lediglich 08/15“ sei.
Als Assistent in Krahs Büro sei der Mann vorwiegend mit dem Thema Außenhandel beschäftigt gewesen, so der Anwalt. Zu seinem Aufgabenfeld zählten demnach wegen seiner Herkunft und seiner Sprachkenntnisse auch die Beziehungen zu China. In diesem Rahmen habe er Gespräche geführt. Dass seine Gesprächspartner Verbindungen zu einem chinesischen Geheimdienst gehabt hätten, sei nicht auszuschließen.
Bereits ab 2002 soll G. laut Anklage des Generalbundesanwaltes Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. Als Assistent in Krahs Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament habe er von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.
Mit einem Antrag wollte G.s Verteidiger erreichen, dass Beweismittel, die aus der Überwachung seines Mandanten gewonnen wurden, nicht im Prozess verwendet werden. Er hatte Zweifel geäußert, ob diese rechtmäßig erhoben wurden. Die Richter sahen dafür jedoch keine Anhaltspunkte und wiesen den Antrag zurück.
Der mitangeklagten mutmaßlichen Komplizin von G., Jaqi X., werfen die Ermittler vor, dem Beschuldigten zugearbeitet zu haben. Die Chinesin arbeitete für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Leipziger Flughafen, sie soll dem Mann wiederholt Daten über Flüge, Fracht und Passagiere übermittelt haben – insbesondere zum Transport von Rüstungsgütern.
Die Frau wusste aber nach eigenen Angaben nichts über eine mögliche Agententätigkeit des Krah-Mitarbeiters für den chinesischen Geheimdienst. Jaqi X. räumte beim Prozessauftakt zwar ein, sie habe Informationen an Jian G. weitergegeben, weil dieser sich im Rahmen seiner Arbeit im Europäischen Parlament und mit „seiner Partei“, der AfD, für gute Beziehungen zwischen China und Deutschland einsetzte. Das habe sie gut gefunden.
Laut einer Einlassung, die ihre Anwältin verlas, ist die Frau trotz ihrer Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Chinas selbst nicht an Politik interessiert. Den späteren Krah-Mitarbeiter lernte sie kennen, nachdem sie 2015 zum Studium nach Deutschland kam. Er habe über die chinesische App WeChat Kontakt zu ihr aufgenommen. Nach einer kurzen Liebesbeziehung blieben beide mit einer längeren Unterbrechung in Kontakt.












