Private Einkünfte werden verrechnet

Wie viel Geld bekommen die Ex-Minister?


Aktualisiert am 26.11.2024 – 13:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Bettina Stark-Watzinger, Marco Buschmann und Christian Lindner: Die Ex-Minister beziehen nach ihrem Ausscheiden Übergangsgeld. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler/imago-images-bilder)

Drei Minister der FDP sind aus der Bundesregierung ausgeschieden. Jetzt steht ihnen ein üppiges Übergangsgeld zu, bei dem finanzielle Sorgen ausgeschlossen sein sollten.

Wenn Minister zurücktreten oder aus der Regierung entlassen werden, steht ihnen ein sogenanntes Übergangsgeld zu. Damit sollten finanzielle Sorgen vorerst kein Thema sein.

Allerdings gibt es dafür bestimmte Bedingungen: Die Dauer und die Höhe des Übergangsgeldes sind geregelt.

Das Übergangsgeld ist in Paragraf 14 des Bundesministergesetzes geregelt und bewilligt allen deutschen Bundesministern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine finanzielle Unterstützung. Das Übergangsgeld erhalten die ehemaligen Minister monatlich im Voraus und es steht ihnen bereits nach einem Tag im Amt zu.

Für jeden Monat im Amt erhalten die Minister einen Monat lang Übergangsgeld, das ihnen nach dem Ausscheiden für mindestens sechs Monate, höchstens aber zwei Jahre zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minister zurücktritt oder durch eine neue Koalition ersetzt wird. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld mit privaten Einkünften verrechnet. Nimmt ein Minister also eine neue Beschäftigung auf, wird das Übergangsgeld entsprechend gekürzt.

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler verdienen die Bundesminister derzeit ohne Ortszuschläge monatlich 17.990 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu, danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Somit hätte ein ehemaliger Minister – abhängig von zukünftigen Tätigkeiten – mindestens einen Anspruch auf etwa 81.000 Euro.

Im Fall des von Olaf Scholz entlassenen Finanzminister Christian Lindner sowie den daraufhin zurückgetretenen Ministern für Bildung und Justiz, Bettina Stark-Watzinger und Marco Buschmann gilt jedoch eine Besonderheit.

Alle drei waren nicht nur Minister, sondern auch Bundestagsabgeordnete. Sie erhalten eine Abgeordnetendiät, bei ihnen greift entsprechend das Abgeordnetengesetz (Paragraf 29 Absatz 2). Demnach wird das Übergangsgeld stark gekürzt. Im ersten Monat um 80 Prozent bzw. maximal in Höhe der Diät, im zweiten Monat fällt es vollständig weg.

Ehemalige Bundesminister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, erhalten eine monatliche Pension von 4.990 Euro. Für jedes weitere Amtsjahr steigt diese um 430 Euro, bis maximal 12.908 Euro.

Die Regelaltersgrenze entspricht der für Bundesbeamte und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Minister jedoch bereits ab 60 Jahren ihr Ruhegehalt beziehen.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels wurde die Höhe des Übergangsgelds, das den ausgeschiedenen FDP-Ministern zusteht, falsch angegeben. Die Stelle wurde berichtigt und ergänzt.

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